Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

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7. Eisenbahn Mohäcs—Mecs. 
8. Slavonische Drautalbahn. 
9. Budapester Lokalbahnen und die im Betriebe 
derselben stehende Linie Haraszti-Räczkeve. 
10. Lokalbahn Debreczen-Nyirbätor. 
11. Nagyvdrader Stadtbahn und die im Be- 
triebe derselben stehende Verbindungslokal- 
bahn Ossi- Väradvelencze. 
12. Die von den k. k. österreichischen Staats- 
bahnen betriebenen Strecken der Königlich 
Ungarischen Staatseisenbahnen von Me- 
zölaborcz bis zur österreichischen Landes- 
grenze, von Körösmezö bis zur öster- 
reichischen Landesgrenze, die der Kaschau- 
Oderberger Bahn von Orlö bis zur öster- 
reichischen Landesgrenze, die der Holics- 
Gödinger Lokalbahn von Holics bis zur 
österreichischen Landesgrenze und die der im 
übrigen im Betriebe der Königlich Unga- 
rischen Staatsbahnen stehenden ungarischen 
Nordwest-Lokalbahn von Kutti bis zur 
österreichischen Landesgrenze. 
13. Die von den k. k. österreichischen Staats- 
bahnen betriebenen Strecken der Königlich 
Ungarischen Staatseisenbahnen von Hölak 
Trencsenteplicz bis zur österreichischen Landes- 
grenze am Vlärapaß, von Bruck-Kiralyhida 
bis zur österreichischen Landesgrenze und von 
Szakolcza bis zur österreichischen Landesgrenze. 
B. Bahnstrecken, die sich im Mitbetrieb aus- 
wärtiger Verwaltungen befinden. 
Rumänischer Verwaltungen. 
Die von den Königlich Rumänischen 
Staatseisenbahnen in der Richtung aus 
Rumänien betriebenen Strecken von der 
ungarisch-rumänischen Grenze: 
14. bei Verciorova bis Orsova. 
15. bei Riul Vadului bis Verestorony. 
16. bei Gyimes bis Gyimes. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, 
die von ungarischen Verwaltungen im Ausland 
betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Rumänien, Ziffer 4, 5, 6. 
Serbien, Ziffer 2. 
            III. Bosnien-Herzegowina. 
1. k. und k. Militärbahn Banjaluka-Doberlin. 
2. Bosnisch-herzegowinische Landesbahnen, ein- 
schließlich der von denselben betriebenen elek- 
trischen Stadtbahn in Sarajevo. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, 
die von den bosnisch-herzegowinischen Landes- 
bahnen in Österreich betrieben werden, ist zu ver- 
gleichen: 
Österreich, Ziffer 59, 60, 61, 62. 
                        Belgien. 
A. von belgischen Verwaltungen betriebene 
Bahnen und Bahnstrecken. 
Belgische Staatsbahnverwaltung. 
Belgische Nordbahn. 
Gent—-Terneuzen. 
Mecheln-Terneuzen. 
Eisenbahn von Chimay. 
Hasselt-Maeseyck. 
1.2.3.4.5.6. 
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit- 
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. 
         I. Französischer Verwaltungen. 
Die von der französischen Nordbahn be- 
triebenen Strecken von der belgisch-fran- 
zösischen Grenze: 
7. bei Comines bis Comines. 
8. bei Halluin bis Menin. 
     II. Luxemburgischer Verwaltungen. 
9. Die von der luxemburgischen Prinz Hein- 
rich-Bahn betriebene Strecke von der belgisch- 
luxemburgischen Grenze bei Rodange bis 
Athus. 
     Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, 
die von belgischen Verwaltungen im Ausland 
betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Frankreich, Ziffer 14, 15, 16, 17. 
Niederlande, Ziffer 12, 13. 
                      Bulgarien. 
A. Von bulgarischen Verwaltungen betriebene 
Bahnen und Bahnstrecken. 
1. Königlich Bulgarische Staatseisenbahnen.
	        
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