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B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit- 4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
2. Die von den Königlich Serbischen Staats-
eisenbahnen betriebene Strecke von der ser-
bisch-bulgarischen Grenze bei Laribrod bis
Zaribrod.
Dänemark.
A. Von dänischen Verwaltungen betriebene
Strecken.
1. Die dänischen Staatsbahnen, einschließlich
der von denselben betriebenen Dampffähren-
verbindungen:
a) über den Limfjord (Oddesund Nord-
Oddesund Syd und Nykjebing paa
Mors-Glyngere;
b) über den Kleinen Lille] Belt (Fredericia -
Strib);
c) über den Großen,store- Belt (Nyborg-Korsor);
d) über den Dresund (Helsinger—Helsingborg
und Kopenhagen (Kjobenhavn]-Malme;
— wegen der Dampffährenverbindung
Kopenhagen-Malme siehe unter B. II. 5)
e) über den Masnedsund (Masnede Ore-
hoved);
f) zwischen Gjedser und Warnemünde; —
wegen dieser Dampffährenverbindung
— siehe unter B. I. 4;
aber mit Ausschluß:
der von der Südfünenschen Eisenbahn-
Gesellschaft betriebenen Staatsbahn-
strecke Nyborg—Faaborg und
der Dampfschiffstrecke Korser—Kiel.
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende
Privateisenbahnstrecken:
a) Orehoved—Gjedser;
b) Aalestrup—-Viborg;
c) Soro—Vedde.
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit-
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
3. Die von den Königlich Preußischen Staats-
bahnen betriebene Strecke von der deutsch-
dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup.
Reichs-Gesetzbl. 1912.
Mecklenburgischen Staatsbahnen betriebene
Dampffährenverbindung Gjedser—Warne-
münde.
II. Schwedischer Verwaltungen.
5. Die von den dänischen Staatseisenbahnen
gemeinschaftlich mit den schwedischen Staats-
eisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke
zwischen dem Freihafen Kopenhagen und
Malme.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die
von dänischen Verwaltungen im Ausland betrieben
sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 141.
Schweden, Ziffer 55.
Frankreich.
A. Von französischen Verwaltungen betriebene
Bahnen und Bahnstrecken.
Die Linien von allgemeiner Bedeutung:
1. Der Nordbahn.
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung
der Konzessionäre betriebenen Linien, nämlich
der Linie von Wassy nach Saint.Dizier
und der Lokalbahnlinien des Departements
der Ardennen (Carignan nach Messempre,
Monthermé nach Monthermé [Laval-Dieul,
Brigne-Meuse nach Vrigne= aux-Bois), von
Rambervillers nach Charmes, von Igney-
Avricourt nach Blämont und Cirey.
3. Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließ-
lich der für Rechnung der Konzessionäre
betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille
und derjenigen von Arles nach Saint-Louis.
4.Der Orléansbahn.
5.Der Südbahn.
6.Der Staatsbahnen, einschließlich der für
Rechnung des Departements Indre-et-Loire
betriebenen Lokalbahn von Ligré-Riviere nach
Richelieu.
7.Der beiden Ringbahnen von Paris) ein-
schließlich der strategischen Linie von Va-
lenton nach Massy-Palaiseau.
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