Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

                                       — 241 — 
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit- 4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich 
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. 
2. Die von den Königlich Serbischen Staats- 
eisenbahnen betriebene Strecke von der ser- 
bisch-bulgarischen Grenze bei Laribrod bis 
Zaribrod. 
                              Dänemark. 
A. Von dänischen Verwaltungen betriebene 
Strecken. 
1. Die dänischen Staatsbahnen, einschließlich 
der von denselben betriebenen Dampffähren- 
verbindungen: 
a) über den Limfjord (Oddesund Nord- 
Oddesund Syd und Nykjebing paa 
Mors-Glyngere; 
b) über den Kleinen Lille] Belt (Fredericia - 
Strib); 
c) über den Großen,store- Belt (Nyborg-Korsor); 
d) über den Dresund (Helsinger—Helsingborg 
und Kopenhagen (Kjobenhavn]-Malme; 
— wegen der Dampffährenverbindung 
Kopenhagen-Malme siehe unter B. II. 5) 
e) über den Masnedsund (Masnede Ore- 
hoved); 
f) zwischen Gjedser und Warnemünde; — 
wegen dieser Dampffährenverbindung 
— siehe unter B. I. 4; 
aber mit Ausschluß: 
der von der Südfünenschen Eisenbahn- 
Gesellschaft betriebenen Staatsbahn- 
strecke Nyborg—Faaborg und 
der Dampfschiffstrecke Korser—Kiel. 
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende 
Privateisenbahnstrecken: 
a) Orehoved—Gjedser; 
b) Aalestrup—-Viborg; 
c) Soro—Vedde. 
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit- 
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. 
         I. Deutscher Verwaltungen. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staats- 
bahnen betriebene Strecke von der deutsch- 
dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 
Reichs-Gesetzbl. 1912. 
Mecklenburgischen Staatsbahnen betriebene 
Dampffährenverbindung Gjedser—Warne- 
münde. 
         II. Schwedischer Verwaltungen. 
5. Die von den dänischen Staatseisenbahnen 
gemeinschaftlich mit den schwedischen Staats- 
eisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke 
zwischen dem Freihafen Kopenhagen und 
Malme. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die 
von dänischen Verwaltungen im Ausland betrieben 
sind, ist zu vergleichen: 
            Deutschland, Ziffer 141. 
              Schweden, Ziffer 55. 
                                   Frankreich. 
A. Von französischen Verwaltungen betriebene 
                   Bahnen und Bahnstrecken. 
Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 
1. Der Nordbahn. 
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung 
der Konzessionäre betriebenen Linien, nämlich 
der Linie von Wassy nach Saint.Dizier 
und der Lokalbahnlinien des Departements 
der Ardennen (Carignan nach Messempre, 
Monthermé nach Monthermé [Laval-Dieul, 
Brigne-Meuse nach Vrigne= aux-Bois), von 
Rambervillers nach Charmes, von Igney- 
Avricourt nach Blämont und Cirey. 
3. Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließ- 
lich der für Rechnung der Konzessionäre 
betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille 
und derjenigen von Arles nach Saint-Louis. 
4.Der Orléansbahn. 
5.Der Südbahn. 
6.Der Staatsbahnen, einschließlich der für 
Rechnung des Departements Indre-et-Loire 
betriebenen Lokalbahn von Ligré-Riviere nach 
Richelieu. 
7.Der beiden Ringbahnen von Paris) ein- 
schließlich der strategischen Linie von Va- 
lenton nach Massy-Palaiseau. 
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