Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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Aulage. 
Verzeichnis 
derjenigen Betriebe, welche auf Grund der Vorschrift unter V Abs. 2 der 
Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Stein— 
kohlenbergwerken von der Angabe des Beginns und Endes der Pausen 
in der nach § 138 der Gewerbeordnung zu erstattenden Anzeige und 
von der entsprechenden Angabe in dem Aushang entbunden worden sind. 
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1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Z „ Zahl der jugendlichen 
Lau— Namg des Beschäftigungs. Datum Arbeiter 
zweige, für welche der (im Jahresdurchschnitte), 
die Ausnahme Ausnahme- welche in der bei 3 ange. 
gebenen Weise beschäftigt 
werden. 
fende Bergwerkes, 
b. « · 
Nr·Aufsichtsbczikk.gestattctlskVTWWUUS 
Bemerkungen. 
  
  
  
  
  
  
Berlin, den 7. März 1913. 
Der Stellbertreter des Reichskanzlers. 
Delbrück. 
  
— — 
Berichtigung. 
Im 820 Abs. 2 der Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der 
Rentenausschüsse (Reichs-Gesetzbl. 1913 S. 108) muß es statt „Versicherungs- 
amts“ heißen: „Rentenausschusses“. 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanftalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
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