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(Nr. 4244.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation von drei am 29. September 1911
in Berlin zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien abgeschlossenen
Rechtsverträgen und den Austausch der Natifikationsurkunden sowie eine
zwischen beiden Teilen durch Schriftwechsel vom 29. September 1911 wegen
der Ubergangsbestimmungen getroffene Verständigung. Vom 1. Juli 1913.
D. vorstehend abgedruckten, am 29. September 1911 in Berlin abgeschlossenen
Verträge, nämlich:
1. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien,
2. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien über Rechts-
schutz und Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten,
3. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien,
sind ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am
24. Juni 1913 in Berlin erfolgt.
Wegen der Ubergangsbestimmungen sind zwischen dem Staatssekretär des
Auswärtigen Amtes und dem Burlgarischen Gesandten in Berlin die nebst
deutscher hbersetung nachstehend abgedduckten Schreiben vom 29. September 1911
gewechselt worden.
Berlin, den 1. Juli 1913.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Jagow.