Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1913. (47)

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(Nr. 4244.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation von drei am 29. September 1911 
in Berlin zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien abgeschlossenen 
Rechtsverträgen und den Austausch der Natifikationsurkunden sowie eine 
zwischen beiden Teilen durch Schriftwechsel vom 29. September 1911 wegen 
der Ubergangsbestimmungen getroffene Verständigung. Vom 1. Juli 1913. 
D. vorstehend abgedruckten, am 29. September 1911 in Berlin abgeschlossenen 
Verträge, nämlich: 
1. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien, 
2. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien über Rechts- 
schutz und Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten, 
3. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien, 
sind ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am 
24. Juni 1913 in Berlin erfolgt. 
Wegen der Ubergangsbestimmungen sind zwischen dem Staatssekretär des 
Auswärtigen Amtes und dem Burlgarischen Gesandten in Berlin die nebst 
deutscher hbersetung nachstehend abgedduckten Schreiben vom 29. September 1911 
gewechselt worden. 
Berlin, den 1. Juli 1913. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Jagow. 
 
	        
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