Inhaltsverzeichnis : Die Hohenzollern und ihr Werk.

132  Das  Jahrhundert  der  Reformation.

und  den  Frankfurter  Professor  Musculus,  einen  festen  und  strammen  Lutheraner,
begünstigte  er  sehr  nachdrücklich  in  ihrem  Streit  mit  Buchholzer,  und  dieser
selbst  wurde  1565  durch  den  Kurfürsten  von  seiner  Berliner  Propstei  abgesetzt.

Johann  von  Küstrin  blieb  sich  in  seiner  kirchlichen  Stellung  wie  in  seiner
erwerbslustigen  Haus=  und  Finanzpolitik  gleich  bis  an  sein  Lebensende.  Mit
dem  Johanniterorden,  der  in  der  Neumark  große  Besitzungen  hatte  —  Sonnenburg
  war  der  Sitz  eines  Herrenmeisters  —  gerict  er  in  einen  langen  und  heftigen
Streit,  weil  er  das  Ordensgebiet  seinem  Lande  einzuverleiben  bestrebt  war.
Dem  König  von  Dänemark,  Friedrich  II.,  gegenüber  erhob  er  1565,  in  einem
kritischen  Moment  des  großen  Krieges  zwischen  Dänemark  und  Schweden  Ansprüche
  auf  Teile  von  Schleswig-Holstein  auf  Grund  des  Testaments  seines
Großvaters  mütterlicherseits,  des  dänischen  Königs  Hans.  Es  gelang  ihm  aber
weder  den  Landanspruch  durchzusetzen,  noch  eine  finanzielle  Entschädigung  in
Form  eines  Dienstgeldes,  worauf  er  es  wohl  besonders  abgesehen  hatte,  von
dem  Dänenkönig  zu  erlangen;  Joachim  II.,  der  ja  dieselben  Ansprüche  wie  sein
Bruder  hätte  geltend  machen  können,  hat  an  diesem  Handel  keinen  Anteil
genommen.

Im  Einverständnis  befanden  sich  die  beiden  Brüder,  in  der  Hauptsache
wenigstens,  bei  den  Streitigkeiten,  die  über  den  Oderhandel  mit  Pommern  ausbrachen,
  wobei  die  Rivalität  der  Städte  Frankfurt  und  Stettin  eine  Hauptrolle
spielte.  Frankfurt  a.  O.  war  die  einzige  bedeutende  Handelsstadt  der  Mark
Brandenburg  und  besaß  ein  wichtiges  Niederlagsrecht,  durch  das  die  Schiffer
auf  der  Oder  gezwungen  wurden,  dort  anzulegen  und  ihre  Waren  zum  Verkauf
auszustellen.  Dieses  Privilegium  hatte  auch  Joachim  I.,  der  im  übrigen  hauptsächlich
  den  westöstlichen  Durchfuhrhandel  durch  die  Mark  zu  beleben  suchte,
immer  geschützt  und  hochgehalten  und  dasselbe  auch  seinen  Erben  anbefohlen.
Bei  der  Teilung  der  Lande  bestand  ja  die  Gefahr,  daß  Krossen  und  Landsberg,
die  zum  Anteil  Johanns  gehörten,  den  Versuch  machten,  dem  Frankfurter  Handel
Abbruch  zu  tun,  um  selbst  in  die  Höhe  zu  kommen.  Diese  Gefahr  suchte  man  zu
vermeiden  durch  einen  Vergleich,  den  die  Brüder  1539  schlossen:  gegen  finanzielle
Entschädigungen  und  gegen  den  Verzicht  des  Bruders  auf  die  Einlösung  von
Krossen,  das  in  seinem  Pfandbesitz  war,  gestand  Johann  die  Aufrechterhaltung
der  Frankfurter  Niederlagsgerechtigkeit  und  manche  Handelsbeschränkungen
seiner  eigenen  Städte  zu.  Den  Stettinern  aber  wurde  die  Wartheschiffahrt
gesperrt.  Den  Handel  nach  Polen  auf  diesem  übrigens  noch  wenig  fahrbaren
Wasserwege  wollte  „  Johann  sich  und  seinem  Lande  vorbehalten;  er  dachte  daran,
den  Handel  nach  Danzig  von  Stettin  auf  Küstrin  abzulenken;  auch  ein  Kanal
zwischen  Netze  und  Weichsel  wurde  schon  geplant.  Aus  alledem  ist  freilich  nichts
geworden,  schon  weil  die  Polen  mehr  mit  den  Pommern  als  mit  den  Märkern
zusammenhielten;  aber  der  Gegensatz  zu  Pommern  verschärfte  sich  mehr  und
mehr.  Die  Erhöhung  der  Zölle  zu  Oderberg  und  Küstrin,  die  Joachim  und
Johann  vornahmen,  beeinträchtigten  den  Handel  von  Stettin,  der  eben  damals
hauptsächlich  in  den  Händen  der  großen  Handelsfamilie  Loitz  einen  bedeutenden
Aufschwung  genommen  hatte  und  vornehmlich  auf  der  Ausfuhr  von  Getreide
aus  dem  Hinterland  sowie  auf  dessen  Versorgung  mit  Hering  und  neuerdiugs
auch  mit  Salz  beruhte.  Dem  Frankfurter  Niederlagsrecht  gegenüber  brachte
Stettin  seit  1550  das  seine  mit  größerem  Nachdruck  als  bisher  zur  Geltung;