Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

       
     
   
Des Stellvertreters 
   
    
Bezirk 
   
Sitz Des Vorsitzenden 
: · Name Name 
des Schiedsgerichts und Amts-Charakter Wohnort und Amts-Charakter Wohnort 
21. 
    
a. a. 
   
   
Vorstehende Veränderungen treten zum 1. Juni 1892 in Kraft. 
No. 576/4. 92. D. 3. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 27. April 1892. 
. Nr. 118. 
Aenderung der Geschäftsanweisung für die General-Militärkasse vom 27. Mai 1891. 
Im dritten Absatz des §. 2 der bezeichneten Geschäftsanweisung sind die Worte „Der Chef“ zu ersetzen 
durch „Ein Rath“. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
Im Auftrage. 
No. 373/4. 92. B. 1. v. Funck. 
Kriegsministerium. Berlin den 13. April 1892. 
Waffen-Departement. 
Nr. 119. 
Aenderungen zu den Zeichnungen der Feld-Artillerie. 
Zur Ausgabe an die betheiligten Behörden gelangen die · » 
II. Fortsetzung von den Aenderungen zu den vorerwähnten Zeichnungen — geschlossen im März 
1891 — nebst 4 Blatt Nachtragsfiguren. 
No. 464/4. 92. D. 2. v. Gößnitz. 
Kriegsministerium. Berlin den 14. April 1892. 
Departement für das Invalidenwesen. 
Nr. 120. 
Abänderung der Bestimmungen über die Annahme, Anstellung und Entlassung der Beamten der Berliner 
mnd eearlotzenburg Schutzmannschaft. — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 223 für 1891. 
1. Dieijenigen Unteroffiziere, welche sich bis zum 1. August d. J. zur Einstellung in die Säug. 
mannschaft — und zwar für Berlin bis zur Zahl von 300 und für Charlottenburg bis zur Zahl 
von 15 — melden, haben statt eines sechsmonatlichen nur einen viermonatlichen Probedienst 
u leisten. 4 » « 
2. Bi- in Weiteres werden auch Unteroffiziere der Fußtruppen eingestellt, deren Körpergröße nur 
1,68 m beträgt. 
3. Der erste Satz des zweiten Absatzes unter Ziffer 8 hat zu lauten: ·· 
»fNach desindiven Witen beträgt das Schutzmannsgehalt 1100 A. und steigt in 
Dienstaltersstufen von drei zu drei Jahren um je 80 -, mithin in einem Zeitraum von 15 Jahren 
auf 1500 „JK. jährlich.“ · 
No. 230/4. 92. C. 3. v. Spitz.