VIII. Im Etat der Verwaltung der Reichseisenbahnen.
A. im ordentlichen Etat
1. bei den fortdauernden Ausgaben — Kapitel 87—
a) zur außergewöhnlichen Unterhaltung und Ergänzung der baulichen
Anlagen, Titel 30 — für die zu Ziffer 1 Unterziffer 1 bis 22 und
zu Ziffer 2 Unterziffer 5 bis 15 der Erläuterungen genannten Bauaus-
führungen und Beschaffungen — 2484200 Mark,
b) zur außergewöhnlichen Unterhaltung und Ergänzung der Fahrzeuge
und der maschinellen Anlagen — Titel 32 — der angeforderte Betrag;
2. bei den einmaligen Ausgaben — Kapitel 11 —
a) zur Erweiterung der Gleisanlagen auf dem Bahnhof Deutschoth
— Titel 12 —
b) zur Erweiterung“ des Bahnhofs Novéant — Titel 13 —,
c) zur Erweiterung des Bahnhofs Bettemburg — Titel 14 —,
d) zur Herstellung eines Überholungsgleises auf dem Bahnhof Merxheim
— Titel 15 —,
e) zur Erweiterung des Bahnhofs Reichweiler — Titel 16 —,
f) zur Einrichtung elektrischer Streckenblockung — Titel 17 —,
g) zur Erneuerung und Verstärkung älterer eiserner Brücken — Titel 18 —,
h) zur Vermehrung der Fahrzeuge — Titel 19 —
die angeforderten Beträge.
B. im außerordentlichen Etat
bei Kapitel 5 Titel 18 zum Bau von Mietwohnungen der angeforderte
Betrag.
§ 3.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Mittel zur Bestreitung der nach
§§ 1 und 2 zulässigen Ausgaben, soweit die vorhandenen sonstigen Einnahmen
nicht ausreichen, durch Ausschreibung von Beiträgen der Bundesstaaten in Grenzen
der letzten Bewilligung und durch Ausgabe von Schatzanweisungen bis zur Höhe
von sechshundert Millionen Mark zu beschaffen.
§ 4.
Die Besoldungsetats für das Reichsbank-Direktorium sowie für das Direk-
torium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte auf das Rechnungsjahr 1913
gelten bis zur Feststellung des Etats auch für das Rechnungsjahr 1914.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Venedig, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 26. März 1914.
(L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.