Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

Reichs-Gesetzblatt. 
Jahrgang 1914. 
 
 
 
Nr. 17. 
Inhalt: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsetat für die Schuttgebiete auf das 
Rechnungsjahr 1913. S. 81. — Bekanntmachung über den Beitritt der Republik Liberia 
zu zehn auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907. 
S. 83. — Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen 
auf der Deutschen Ausstellung „Das Gas“ in München 1914. S. 84. 
 
 
 
 
(Nr. 4355.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsetat für die 
Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1913. Vom 30. März 1914. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: 
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Haushaltsetat für 
die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1913 tritt dem Etat der Schutzgebiete 
auf das Rechnungsjahr 1913 hinzu. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Korfu, Achilleion, den 30. März 1914. 
(L. S.) Wilhelm. 
von Bethmann Hollweg. 
Reichs · Gesetzbl. 1914. 20 
Ausgegeben zu Berlin den 31. März 1914.
	        
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