Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

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(Nr. 4359.) Bekanntmachung über den Beitritt Großbritanniens zu den am 23. September 1910 
in Brüssel unterzeichneten seerechtlichen Übereinkommen für die Kolonie Neu 
Fundland. Vom 26. März 1914. 
Großbritannien hat für die Kolonie Neu Fundland den Beitritt zu den im 
Reichs-Gesetzblatt von 1913 Seite 49 abgedruckten, am 23. September 1910 in 
Brüssel unterzeichneten Übereinkommen, nämlich: 
1. Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den 
Zusammenstoß von Schiffen, 
2. Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die 
Hilfsleistung und Bergung in Seenot, 
gemäß dem im Unterzeichnungsprotokolle vom selben Tage (Reichs-Gesetzbl. 1913 
S. 84) vorgesehenen Verfahren erklärt. Der Beitritt ist den Regierungen der 
anderen vertragschließenden Teile von der Belgischen Regierung am 20. März 1914 
angezeigt worden. 
Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung vom 4. Fe- 
bruar 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) an. 
Berlin, den 26. März 1914. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Jagow. 
 
 
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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