Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

— 124 — 
die Errichtung von Handelskammern, einschließlich der Festsetzung 
ihrer Mitgliederzahl und der Umgrenzung ihrer Bezirke, die Errichtung 
und Auflösung von öffentlichen Kranken- und Siechenhäusern, öffent- 
lichen Pfandhäusern, Sparkassen, Pensions- und Hilfskassen und von 
sonstigen öffentlichen Anstalten; 
die Erteilung der staatlichen Genehmigung, welcher Schenkungen 
und Verfügungen von Todes wegen zugunsten juristischer Personen zu 
ihrer Wirksamkeit bedürfen; 
den Erlaß allgemeiner polizeilicher Vorschriften, insbesondere auch 
über den Fuhrverkehr, die Anlegung von Dampfkesseln und den Ver- 
kauf giftiger Stoffe; 
die Erklärung der Gemeinnützigkeit von Mineralquellen und die 
Festsetzung eines Schutzbezirkes für derartige Quellen; 
die Ermächtigung zur Ausführung gemeinnütziger Arbeiten und 
die Feststellung der Dringlichkeit derartiger Arbeiten, soweit dieselben 
nicht für das Reich ausgeführt werden; 
die Klassierung oder Deklassierung öffentlicher Straßen; 
die Festsetzung allgemeiner Baufluchtpläne; 
die Ausdehnung der gesetzlichen Sondervorschriften für die Stadt 
Straßburg über Beschränkungen der Baufreiheit auf andere Gemeinden 
oder bestimmte Teile derselben; 
die Bestimmung der Zahl der Senate beim Oberlandesgerichte 
sowie der Zahl, des Sitzes und der Bezirke der Landgerichte und der 
Zahl ihrer Kammern; 
die Errichtung und Aufhebung von Pfarreien und Rabbinaten; 
die Änderung des Bezirkes sowie die Verlegung des Sitzes von 
Pfarreien und Rabbinaten; 
die Abgrenzung von Inspektionsbezirken der Kirche Augsburgischer 
Konfesson sowie von protestantischen und israelitischen Konsistorial- 
bezirken; 
die Ermächtigung zur Abtrennung von Teilen eines Pfarr- 
anwesens; 
die Ermächtigung zur Eröffnung neuer Kultusstätten und zur 
öffentlichen Ausübung eines nicht anerkannten Bekenntnisses sowie die 
Zurücknahme einer solchen Ermächtigung; 
die Genehmigung der bischöflichen Priesterseminarordnungen; 
die Genehmigung der bischöflichen Verordnungen über die kirch- 
lichen Gebühren; 
die Entscheidung im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen 
dem Bischof und einem Gemeinderate hinsichtlich der Ausgaben einer 
Kirchenfabrik;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.