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Reichs-Gesetzblatt.
Jahrgang 1914.
Nr. 4.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Kündigung der am 12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen
Abkommen über das internationale Privatrecht durch Frankreich. S. 9. — Bekanntmachung,
betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. S. 10.
(Nr. 4332.) Bekanntmachung, betreffend die Kündigung der am 12. Juni 1902 im Haag
abgeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht durch Frank-
reich. Vom 25. Januar 1914
Die im Reichs-Gesetzblatt von 1904 S. 221, 231, 240 abgedruckten, am
12. Juni 1902 im Haag abgeschlossenen Abkommen, nänlich:
1. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem
Gebiete der Eheschließung,
2. Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze und der
Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Ebescheidung und der Trennung
von Tisch und Bett,
3. Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige,
sind von Frankreich gekündigt worden. Die Kündigung ist der Regierung der
Niederlande am 12. November 1913 zugestellt worden.
Berlin, den 25. Januar 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Jagow.
Reichs- Gesetzbl. 1914. 4
Ausgegeben zu Berlin den 4. Februar 1914.