Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

— 353 — 
  
Nummer 
des 
JZoll- 
tarifs 
11 Speisebohnen, Erbsen, Linsen, 
12 Futter- (Pferde- usw.) Bohnen, Lupinen, Wicken, 
23 Kartoffeln, frisch, 
aus 24 Futterrüben, Möhren,) Wasserrüben und sonstige Feldrüben, getrocknet (gedarrt), 
aus 25 Buckerrüben, getrocknet, auch zerkleinert, 
27 Erünfutter; Heu, auch getrockneter Klee, und anderweit nicht genannte ge- 
trocknete Futtergewächse; Stroh und Spreu (Kaff), auch Schäben; Häcker- 
ling (Häcksel), 
aus 33 Rotkohl, Weißkohl, Wirsingkohl, frisch, 
aus 37 Küchengewächse, einschließlich der als solche dienenden Feldrüben, zerkleinert, 
geschält, gepreßt, getrocknet, gedarrt, gebacken oder sonst einfach zubereitet, 
soweit sie nicht unter Nr. 34 bis 36 fallen; unreife Speisebohnen und 
unreife Erbsen, getrocknet; Speisebohnen und Erbsen (reife und unreife), 
gebacken oder sonst einfach zubereitet; Kartoffeln, zerkleinert (ausgenommen 
Graupen und Gries aus solchen), gedarrt, gebacken oder sonst einfach zu- 
bereitet, 
100 PMerde, 
101 Maulesel, Maultiere, 
103 Rindvieh, 
104 Schafe, 
106 Schweine, 
107 Federvieh (Gänse, Hühner aller Art und sonstiges Federvieh), 
108 Fleisch, ausschließlich des Schweinespecks, und genießbare Eingeweide von 
Vieh (ausgenommen Federvieh), frisch auch gefroren, einfach zubereitet und 
zum feineren Tafelgenuß zubereitet, 
109 Schweinespeck, 
113 Fleischextrakt und Fleischbrühtafeln; Suppentafeln; flüssige und eingedickte 
Fleischbrühe; Fleischpepton, 
114 Würste aus Fleisch von Vieh, Federvieh oder Wild, 
116 Gesalzene Heringe, unzerteilt, 
aus 117 Fische, einfach zubereitet, 
 
	        
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