Nummer
des
Joll-
tarifs
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Schmalz und schmalzartige Fette (Schmalz von Schweinen und Giäunsen,
Rindsmark, Oleomargarin und andere schmalzartige Fette),
Schweine-- und Gänsefett, roh (uneingeschmolzen, unausgepreßt), mit Aus-
nahme des Schweinespecks und der Flomen (Fliesen, Liesen); ferner
Grieben zum Genuß,
Flomen (Fliesen, Liesen); Premier jus,
Talg von Rindern und Schafen, roh (Rinderfett, Schaffett) oder geschmolzen;
auch Preßtalg,
Butter, frisch, gesalzen oder eingeschmolzen (Butterschmalz),
Käse,
Eier von Federvieh und Federwild, roh oder nur in der Schale gekocht,
Mehl) auch gebrannt oder geröstet,
Reis, poliert,
Graupen, Grieß und Grütze aus Getreide; auch Reisgrieß,
Sonstige Müllereierzeugnisse,
Palmöl, Palmkernöl, Kokosnußöl und anderer pflanzlicher Talg, z. B. Schi-
butter, Vateriatalg, zum Genuß nicht geeignet,
Ausgelaugte Schnitzel von Juckerrüben, auch gepreßte) getrocknet (gedarrt),
Gewöhnliches Backwerk (ohne Qusatz von Eiern, Fett, Gewürzen, Jucker oder
dergleichen),
Margarine (der Milchbutter oder dem Butterschmalz ähnliche Zubereitungen,
deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt),
Margarinekäse (käseartige Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich
der Milch entstammt),
Kunstspeisefett,
Milch, eingedickt (Sirupmilch), auch mit Zusatz von Jucker,
Nahrungs, und Genußmittel) anderweit nicht genannt, frisch, getrocknet oder
zubereitet,
Nahrungs= und Genußmittel aller Art (mit Ausnahme der Getränke) in
luftdicht verschlossenen Behältnissen, soweit sie nicht an sich unter höhere
Jollsätze fallen,