20. Die von der Socielä italiana per le strade
ferrate sovvenzionate betriebene Linie Can-
cello — Benevento.
21. Die von der Societä anonima per le fer
rovie della Brianza Centrale betriebene
Linie Monza-Molteno, mit Abzweigung
Renate-Veduggio-Romand-Fornaci.
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit-
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Französischer Verwaltungen.
22. Die von der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn
betriebene Strecke von der italienisch -franzö-
sischen Grenze bei Ventimiglia bis Venti-
miglia.
II. Schweizerischer Verwaltungen.
Die von den schweizerischen Bundesbahnen
betriebenen Strecken von der italienisch-
schweizerischen Grenze:
23. bei Pino bis Luino.
24. bei Iselle bis Domodossola¹).
25. Die von der Berninabahn betriebene schmal-
spurige Strecke von der italienisch schweize-
rischen Grenze bei Campocologno bis Tirano.
III. Osterreichischer Verwaltungen.
26. Die von den k. k. österreichischen Staats-
bahnen in der Richtung nach Italien mit-
betriebene Strecke von der italienisch -öster-
reichischen Grenze bei Pontafel bis Pontebba.
Die von den k. k. österreichischen Staats-
bahnen betriebene Strecke von der italienisch-
österreichischen Grenze bei Tezze bis Primolano.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die
von italienischen Verwaltungen im Ausland be-
trieben sind, ist zu vergleichen:
Osterreich, Ziffer 30, 31, 32, 33.
Frankreich, Ziffer 27.
Schweiz, Ziffer 52.
¹) Die schweizerischen Bundesbahnen besorgen ab Iselle
transit den Zugdienst (Zugförderung und Zugbegleitung)
auf Rechnung der italienischen Staatsbahnen; der Stations.-
dienst wird von den letzteren selbst besorgt.
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Luxemburg.
A. Von luxemburgischen Verwaltungen
betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
1. Prinz Heinrich-Bahn.
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit-
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-
Lothringen betriebenen sämtlichen Linien der
Wilhelm-Luxemburg--Eisenbahn.
3. Die von den Königlich Preußischen Staats-
bahnen betriebene Strecke von der deutsch-
luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis
Ulflingen.
Anmerkung Betreffend die Bahnstrecken, die
von luxemburgischen Verwaltungen im Ausland
betrieben sind, ist zu vergleichen:
Belgien, Ziffer 8.
Niederlande.
A. Don niederländischen Verwaltungen
betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
1. Die sämtlichen von der Gesellschaft für den
Betrieb von Niederländischen Staatseisen-
bahnen betriebenen Linien, einschließlich der
Dampf-Tramways.
2. Die sämtlichen von der Holländischen Eisen-
bahngesellschaft betriebenen Linien, einschließ-
lich der Dampf-Tramways.
3. Die sämtlichen von der Nieberländischen
Zentral-Eisenbahn-Gesellschaft betriebenen
Linien, mit Ausschluß der Tramways.
4. Die von der Nord-Brabant-Deutschen Eisen-
bahn-Gesellschaft betriebene Strecke von der
Grenze bei Gennep bis Boxtel.
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit-
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
5. Die von den Großherzoglich Oldenburgischen
Staatsbahnen betriebene Strecke von der
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