Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

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(Nr. 4600) Bekanntmachung über die Außerkraftsetzung der Bekanntmachung, betreffend die 
Behandlung feindlicher Zollgüter, vom 15. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 438) hinsichtlich Belgien. Vom 4. Januar 1915. 
Auf Grund von § 7 Abs. 4 der Verordnung, betreffend die Behandlung feind- 
licher Zollgüter, wird diese Verordnung bis auf weiteres hinsichtlich derjenigen 
Waren außer Kraft gesetzt, die sich innerhalb der Reichsgrenze für Rechnung 
einer natürlichen oder juristischen Person befinden, die in Belgien ihren Wohn- 
sitz oder Sitz hat. 
Berlin, den 4. Januar 1915. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Delbrück 
  
  
Den Bezug des Reichs -Gesetzblatts nvermittel nur die Postanstalten.  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in ber Reichsbruckerei.
	        
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