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§ 9
Die Reichskartoffelstelle kann Kommunalverbände zur Deckung des von.
ihnen angemeldeten Bedarfs durch. Ansstellung von Bezugsscheinen ermächtigen,
Kartoffeln aus den gemäß § 6 Satz 2 abzugebenden Vorräten zu erwerben.
Diese Mengen sind dem Kommunalverband, aus dessen. Bezirke sie erworben
werden, auf die abzugebenden Mengen dem Kartoffelerzeuger auf die nach § 7
zur Verfügung zu haltenden Mengen anzurechnen. Der erwerbende Kommunal-
verband hat der Reichskartoffelstelle und dem Kommunalverband, aus dessen Be-
zirke die Kartoffeln erworben werden, Mitteilung zu machen.
§ 10
Der Grundpreis (§ 8) für die Tonne inländischer Speisekartoffeln aus der
Ernte 1915 beträgt beim Verkaufe durch den Kartoffelerzeuger ·
in den preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpteußen, Mark
Posen, Schlesien, Pommern, Brandenburg, in den Groß-
herzogtümern Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelittz 55
in der preußischen Provinz Sachsen, im Kreise Herrschaft
Schmalkalden, im Königreiche Sachsen, im Großherzogtume
Sachsen ohne die Enklave Ostheim a. Rhön, im Kreise
Blankenburg, im Amte Calvörde, in den Herzogtümern
Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg
und Gotha ohne die Enklave Amt Königsberg i. Fr.,
Anhalt, in den Fürstentümern Schwarzburg-Sonders-
hausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ä. L., Reuß j. L. 57
in den preußischen Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover,
Westfalen ohne den Regierungsbezirk Arnsberg und den
Kreis Recklinghausen, im Kreise Grafschaft Schaum-
burg, im Großherzogtum Oldenburg ohne das Fürstentum
Birkenfeld, im Herzogtume Braunschweig ohne den Kreis
Blankenburg und das Amt Calvörde, in den Fürsten-
tümern Schaumburg-Lippe, Lippe, in Lübeck, Bremen,
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
in den übrigen Teilen des Deutschen Reichs 61.
§ 11 .
Die Grundpreise gelten für gute, gesunde Speisekartoffeln von 3,4 Zenti-
meter Mindestgröße bei sortenreiner Lieferung.
§ 12 ·
Die Grundpreise eines Bezirkes gelten für die in diesem Bezirk erzeugten
Kartoffeln.