— 783 —
Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1915
Nr. 170
Inhalt: Bekanntmachung wegen Festsetzung anderer Preise im Verkehr mit Stroh und Häcksel. S. 783.
(Nr. 4972) Bekanntmachung wegen Festsetzung anderer Preise im Verkehr mit Stroh und
Häcksel. Vom 27. November 1915.
Auf Grund des § 15 der Verordnung über den Verkehr mit Stroh und
Häcksel vom 8. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 743) wird folgendes bestimmt:
Artikel I
Die Grenz- und Höchstpreise für Stroh (§§ 5, 9 der Verordnung) werden
erhöht für 1000 Kilogramm
um je 15 Mark für Stroh, das im Dezember 1915,
um je 10 Mark für Stroh, das im Januar 1916,
um je 5 Mark für Stroh, das im Februar 1916
geliefert wird. Artikel II
Der Höchstpreis für Häcksel (§ 10 der Verordnung) wird erhöht um
5 Mark für 1 000 Kilogramm.
Dieser Höchstpreis erhöht sich
um 15 Mark für Häcksel, der im Dezember 1915,
um 10 Mark für Häcksel, der im Januar 1916,
um 5 Mark für Häcksel, der im Februar 1916
geliefert wird. Artikel III
Diese Bestimmungen treten am 29. November 1915 in Kraft. Die Be-
stimmungen unter III der Anordnung zur Ausführung der Verordnung über
den Verkehr mit Stroh usw. vom 18. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 773)
bleiben unberührt.
Berlin, den 27. November 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Delbrück
Den Bezug des Reichs-Gesestzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1915. 190
Ausgegeben zu Berlin den 28. November 1915.