304 Hinemark. (Oktober 29.) — Schweden. (Januar 16.—März.)
zeigen können, daß wir die Fähigkeit und den Willen haben, ein ernstes
Wort mitzusprechen bei der Entscheidung über die Zukunft unseres Landes.
Ich hoffe, daß wir bald vor der Entscheidung der Verteidigungsfrage stehen
und daß das ganze dänische Volk in Einigkeit mitwirken werde an der
glücklichen Lösung dieser für das Land so wichtigen Frage.
29. Oktober. (Folkething.) Der Minister des Auswär-
tigen sagt über den Optantenvertrag mit Preußen (S. 302):
Er habe es für sein Recht und seine Pflicht angesehen, zu versuchen,
die Lage der nordschleswigschen Bewohner zu erleichtern. Dem Vertrage
entsprechend seien bisher 2834 Optantenkinder und außerhalb des Vertrages
356 Optanten in den preußischen Untertanen-Verband aufgenommen worden.
Er wolle auch fernerhin jede Gelegenheit benutzen, um zum Vorteil der
Nordschleswiger wirken zu können.
XIV.
Schweden.
16. Januar. Der Kronprinz-Regent eröffnet den Reichstag
und verspricht in der Thronrede eine Wahlrechtsreform für den
Reichstag und die kommunalen Wahlen.
2. Februar. Die Regierung legt die Wahlreform vor.
Danach soll für die Wahlen zur Zweiten Kammer das allgemeine
Wahlrecht und das proportionale Wahlsystem eingeführt werden. Die
Wahlen zur Ersten Kammer, die sich ebenfalls nach dem Proportional-
wahlsystem vollziehen sollen, werden von den Landstings in jedem Län
vorgenommen; die Wahlperiode wird von neun auf sechs Jahre herabgesetzt.
März. Abschließung der Ostsee.
Auf eine Anfrage erklärt der Minister des Auswärtigen Baron Trolle
in „Stockholms Tidningen“ mit Bezug auf die Aeußerung des dänischen
Gesandten in London (S. 302), daß der von Bille angeführte Vertrag die
Ablösung des Oeresundzolls betraf, und daß die von Bille zitierten Worte
offenbar auf den Passus hinzielten, in dem stipuliert wird, „daß hiernach
keine Schiffe unter irgend welchem Vorwande bei der Fahrt durch den
Sund und die Belte angehalten oder an der Satt verhindert werden
können“". Es würde indessen vollständig unrichtig sein, diese Bestimmung
in irgend welche Verbindung mit der Grag- der Abschließung der Ostsee
für Kriegsschiffe zu setzen. Dieser Vertrag bezweckt nur, die Handels- und
Schiffahrtsbeziehungen zu erleichtern und zu vermehren, und nach dem
ganzen Zusammenhange, in dem der zitierte Passus steht, bezweckt er nur
ein Verbot gegen Verhinderungen, die mit der fiskalischen und mit der
Zollbehandlung zusammenhängen. Es handelt sich hier also um Handels-
schiffe. Um so weniger kann angenommen werden, daß Dänemark durch
den Vertrag darauf verzichtet hat, den Oeresund künftig für Kriegsschiffe
zu schließen. Der Charakter der Ostsee als „freies Meer“ und der Charakter
des Sundes als „freie Straße“ für Kriegsschiffe kann viel eher auf die