Contents: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1907. (48)

304 Hinemark. (Oktober 29.) — Schweden. (Januar 16.—März.) 
zeigen können, daß wir die Fähigkeit und den Willen haben, ein ernstes 
Wort mitzusprechen bei der Entscheidung über die Zukunft unseres Landes. 
Ich hoffe, daß wir bald vor der Entscheidung der Verteidigungsfrage stehen 
und daß das ganze dänische Volk in Einigkeit mitwirken werde an der 
glücklichen Lösung dieser für das Land so wichtigen Frage. 
29. Oktober. (Folkething.) Der Minister des Auswär- 
tigen sagt über den Optantenvertrag mit Preußen (S. 302): 
Er habe es für sein Recht und seine Pflicht angesehen, zu versuchen, 
die Lage der nordschleswigschen Bewohner zu erleichtern. Dem Vertrage 
entsprechend seien bisher 2834 Optantenkinder und außerhalb des Vertrages 
356 Optanten in den preußischen Untertanen-Verband aufgenommen worden. 
Er wolle auch fernerhin jede Gelegenheit benutzen, um zum Vorteil der 
Nordschleswiger wirken zu können. 
XIV. 
Schweden. 
16. Januar. Der Kronprinz-Regent eröffnet den Reichstag 
und verspricht in der Thronrede eine Wahlrechtsreform für den 
Reichstag und die kommunalen Wahlen. 
2. Februar. Die Regierung legt die Wahlreform vor. 
Danach soll für die Wahlen zur Zweiten Kammer das allgemeine 
Wahlrecht und das proportionale Wahlsystem eingeführt werden. Die 
Wahlen zur Ersten Kammer, die sich ebenfalls nach dem Proportional- 
wahlsystem vollziehen sollen, werden von den Landstings in jedem Län 
vorgenommen; die Wahlperiode wird von neun auf sechs Jahre herabgesetzt. 
März. Abschließung der Ostsee. 
Auf eine Anfrage erklärt der Minister des Auswärtigen Baron Trolle 
in „Stockholms Tidningen“ mit Bezug auf die Aeußerung des dänischen 
Gesandten in London (S. 302), daß der von Bille angeführte Vertrag die 
Ablösung des Oeresundzolls betraf, und daß die von Bille zitierten Worte 
offenbar auf den Passus hinzielten, in dem stipuliert wird, „daß hiernach 
keine Schiffe unter irgend welchem Vorwande bei der Fahrt durch den 
Sund und die Belte angehalten oder an der Satt verhindert werden 
können“". Es würde indessen vollständig unrichtig sein, diese Bestimmung 
in irgend welche Verbindung mit der Grag- der Abschließung der Ostsee 
für Kriegsschiffe zu setzen. Dieser Vertrag bezweckt nur, die Handels- und 
Schiffahrtsbeziehungen zu erleichtern und zu vermehren, und nach dem 
ganzen Zusammenhange, in dem der zitierte Passus steht, bezweckt er nur 
ein Verbot gegen Verhinderungen, die mit der fiskalischen und mit der 
Zollbehandlung zusammenhängen. Es handelt sich hier also um Handels- 
schiffe. Um so weniger kann angenommen werden, daß Dänemark durch 
den Vertrag darauf verzichtet hat, den Oeresund künftig für Kriegsschiffe 
zu schließen. Der Charakter der Ostsee als „freies Meer“ und der Charakter 
des Sundes als „freie Straße“ für Kriegsschiffe kann viel eher auf die
	        
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