Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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(Nr. 5410) Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Hafer aus der Ernte 
1916. Vom 25. August 1916. 
Ar# Grund des 9 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs- 
ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird als die nach 
&19 der Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 
(Reichs-Gesetzbl. S. 811) zuständige Stelle die Reichsfuttermittelstelle bestimmt. 
Berlin, den 25. August 1916. 
Der Präsident des Kriegsernährungsamts 
von Batocki 
  
(Nr. 5411) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 
Vom 25. August 1916. 
D. Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung wird wie folgt geändert: 
Nr. la. Sprengstoffe. 
Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel. 
1. Gruppe a). 
In den mit „Dorfit“ und „Alldorfit“ beginnenden Absätzen wird statt 
des Wortes „Trinitrotoluol“ gesetzt: 
aromatischen Nitrokörpern, nicht gefährlicher als Trinitrotoluol. 
2. Gruppe b). 
In dem mit „Chloratbaldurit““ beginnenden Absatz werden die Worte 
„aromatischen Kohlenwasserstoffen, z. B. Trinitrotoluol, Dinitrobenzol usw.“ 
ersetzt durch: 
aromatischen Nitrokörpern, nicht gefährlicher als Trinitrotoluol. 
Der Eingang des mit „Wetter-Persalit“ beginnenden Absatzes wird gefaßt: 
Wetter-Persalit und Gesteins-Persalit, auch mnit usw. 
wie bisher.