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(Nr. 5412) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Ver—
ordnung uͤber den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen setthaltigen
— Waschmitteln vom 21. Juli 191!16 (Reichs.Gesetzbl. S. 766). Vom
28. August 1916.
A--- Grund des 9 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Seife, Seifen-
pulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 18. April 1916 (Reichs-
Gesetzbl. S. 307) wird folgendes bestimmt:
Artikel I
Im 9 3 Nr. II der Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen
zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fett-
haltigen Waschmitteln vom 21. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 766) wird hinter
den Worten: „und für Schornsteinfeger“ eingefügt: „sowie für Land= und
Schiffskesselreiniger“.
Artikel II
Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 28. August 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
(Nr. 5413) Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichsverteilungsstelle für Eier.
Vom 25. August 1916.
A- Grund der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungs-
amts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt:
Für das Reichsgebiet wird in Ausführung des 9 1 Abs. 2 der Verord-
nung über Eier vom 12. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 927) in Berlin ein
„Reichsverteilungsstelle für Eier“ errichtet.
Berlin, den 25. August 1916.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts
von Batocki
Den Bezug des Neichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.