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Der Vorsitzende kann im Einverständnisse mit dem zuständigen
Kriegsministerium oder dem Reichs-Marincamte bereits vor der Ent-
scheidung des Schiedsgerichts die Uberweisung von Abschlagzahlungen
veranlassen. Der Gesamtbetrag der Abschlagzahlungen darf den von
dem Kriegsministerium oder dem Reichs-Marincamt als Friedenspreis
bezeichneten Preis nicht übersteigen.
Der Vorsitzende wird vom Reichskanzler ernannt. Die Beisitzer
werden vom Vorsitzenden berufen, und zwar drei auf Vorschlag des
Deutschen Handelstags, der vierte auf Vorschlag derjenigen amtlichen
Vertretung des Handels, in deren Bezirke sich die Gegenstände ganz
oder zum Teil befinden. Im Falle des Abs. 2 kann der Vorsitzende
diejenige amtliche Vertretung des Handels um Vorschlag der Beisitzer
ersuchen, in deren Bezirke die Sitzung des Schiedsgerichts stattfinden soll.
Wird zu einer Sitzung des Schiedsgerichts die Juziehung anderer
als der zunächst berufenen Beisitzer erforderlich, so kann der Vorsitzende
zur Vermeidung einer Vertagung oder einer erheblichen Verzögerung
des Beginns der Sitzung Hilfsbeisitzer zuziehen. Als Hilfsbeisitzer soll
nur berufen werden, wer von dem Deutschen Handelstag oder in einem
anderen Verfahren vor dem Schiedsgerichte von einer amtlichen Ver-
tretung des Handels als Beisitzer vorgeschlagen worden ist oder wer
zum Nichteramte befähigt ist.
Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen.
Die Kosten des Schätzungsverfahrens fallen dem Reiche zur Lest.
3. Im 9 8 wird hinter Abs. 1 folgender Abs. 2 eingestellt:
Die 9§8 2 und 3 finden keine Anwendung auf Gegenstände, die
vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung bereits in den von deutschen
Truppen besetzten feindlichen Gebicten von Militär= oder Marinebehörden
einschließlich der Befehlshaber beschlagnahmt worden sind. Der Be-
schlagnahme steht es gleich, wenn eine militärische Dienststelle sich in
den Gewahrsam der Gegenstände gesetzt oder sonstwie tatsächlich über
sie verfügt hat.
Artikel M
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 14. September 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich