Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
Nr. 4
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. S. 9. — Bekannt-
machung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in Österreich. S. 9.
(Nr. 5013) Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom
6. Januar 1916.
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung
für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich,
daß in dieser Ordnung folgende Anderung vorzunehmen ist:
§ 58, 4 erhält am Schlusse folgenden neuen Absatz:
Die Vereinbarung von Pauschalvergütungen an Stelle genauer
Abrechnung ist zulässig.
Berlin, den 6. Januar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Delbrück
Wr. 6014) Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in Osterreich.
Vom 7. Jannar 1916.
Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats, betreffend die
Verlängerung der im Artikel 4 der revidierten Pariser Übereinkunft zum Schutze
des gewerblichen Eigentums vom 2. Juni 1911 vorgesehenen Prioritätsfristen
Reichs- Gesetzbl. 1916. 4
Ausgegeben zu Berlin den 10. Januar 1916.