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Klasse 5.
5 400 — 6 000 — 6600 — 7200 M.
Direktor des Deutschen Instituts für egyptische Altertumskunde in Kairo.
Klasse 6.
4800 — 5 400 — 6000 — 6600 — 7200 — 7800 M.
Konsuln.
Klasse 7.
6 300 M.
Erste Botschaftssekretäre und Erster Botschaftsdragoman in Konstantinopel.
Klasse 8.
8 000 — 9 O00 — 10 000 — 11 000 — 12 000 M.
Diplomatische Agenten und Generalkonsuln, Ministerresidenten.
Klasse 9.
18 000 M.
Gesandte.
Klasse 10.
20 000 M.
Botschafter.
Bei Berechnung des pensionsfähigen Diensteinkommens tritt für die Beamten
zu Klasse 1 bis 8, auch wenn sie Anspruch auf freie Dienstwohnung haben, dem
erdienten Gehalte der pensionsfähige Teil des Wohnungsgeldzuschusses für die In-
landsbeamten hinzu, und zwar
für die Beamten zu Klasse 1 nach Tarifklasse VI,
für die Beamten zu Klasse 2 und 3 nach Tarifklasse V,
für die Beamten zu Klasse 4 bis 7 nach Tarifklasse III,
für die Beamten zu Klasse 8 nach Tarifklasse II.
Reichs-Gesetzbl. 1010. 171