Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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(Nr. 6031) Allerhöchster Erlaß über die Einrichtung des Kriegsernährungsamts. Vom 
30. August 1917. 
A.- Ihren Bericht vom 28. August 1917 bestimme Ich, daß die Ihnen durch 
die Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 
22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) übertragenen Befugnisse — in der von 
Ihnen zu bestimmenden näheren Abgrenzung — von dem Kriegsernährungsamte 
wahrzunehmen sind. An die Spitze dieser Behörde, die, wie bisher, als oberste 
Reichsbehörde Ihnen unmittelbar untersteht, tritt ein Staatssekretär, dem zwei 
Unterstaatssekretäre als ständige Vertreter beigegeben werden. Die Ernennung 
dieser Beamten behalte IJch Mir vor. Die näheren Bestimmungen über Ein- 
richtung und Geschäftsgang des Kriegsernährungsamts haben Sie zu treffen. 
Großes Hauptquartier, den 30. August 1917. 
Eiegel) Wilhelm 
An den Reichskanzler Dr. Michaelis 
  
Den Bezug des Neichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
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