Beilage A.
Tarif
der
Schiffs-(Necognitions-) Gebühr,
welche von befrachteten Schiffen von 600 Centnern Ladungsfähigkeit und darüber bei der
Schifffahrt auf dem Neckar ohne Rücksicht auf Gattung und Größe der Ladung für die
ganze Stromstrecke nur einmal, und zwar bei jener Zollstätte erhoben wird, bei welcher das
Fahrzeug abfährt, oder welche dasselbe zuerst berührt:
von 600
— 1000
– 1500
2000
2500
5000
5500
000
&4500
Centnern und darüber
5000
(gez.) Regenauer.
und unter 1000 Centnern Ladungsfähigkeit
1500
2000
2500
— 5000
3500
— 4000
— 4500
5000
von Kettner.
— fl. 51 kr.
- 1 — 24 —
2 — 6—
2 4868
5 50
4 12
* 54
5 36 —
6 — 18 —
7 — — —
Verdier de la Blaquiêre.
Vayhinger.