Volltext : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Zehnter Band. (10)

Beilage  A.

Tarif

der

Schiffs-(Necognitions-)  Gebühr,

welche  von  befrachteten  Schiffen  von  600  Centnern  Ladungsfähigkeit  und  darüber  bei  der
Schifffahrt  auf  dem  Neckar  ohne  Rücksicht  auf  Gattung  und  Größe  der  Ladung  für  die
ganze  Stromstrecke  nur  einmal,  und  zwar  bei  jener  Zollstätte  erhoben  wird,  bei  welcher  das

Fahrzeug  abfährt,  oder  welche  dasselbe  zuerst  berührt:

von  600
—  1000

–  1500

2000
2500

5000

5500
000

&4500
Centnern  und  darüber

5000

(gez.)  Regenauer.

und  unter  1000  Centnern  Ladungsfähigkeit

1500
2000
2500
—  5000
3500
—  4000
—  4500
5000

von  Kettner.

—  fl.  51  kr.
-  1  —  24  —

2  —  6—

2  4868

5  50

4  12

*  54

5  36  —

6  —  18  —

7  —  —  —

Verdier  de  la  Blaquiêre.

Vayhinger.