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Reichs-Gesetzblatt“
Jahrgang 1917
Nr. 141
JInhalt: Bekanntmachung, betreffend Anderung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über
den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17. S. s71. — Bekanntmachung, betreffend
tinderung der Militär-Transport. Ordnung. S. 672. — Verordnung über Söchstpreise für
Grünkern. S. 072. — Bekanntmachung über das Verfahren vor dem nach Artikel III § 5 der
Bekanntmachung über die Errichtung von Herstellungs= und Vertriebsgesellschaften in der Schuh-
industrie vom 17. März 1917 eingesetzten Schiedsgerichte. S. 373. — Bekanntmachung über
das Verfahren vor dem nach Artikel III § 5 der Bekanntmachung über die Errichtung einer Her-
stellungs= und Vertriebsgesellschaft in der Seifenindustrie vom 9. Juni 1917 eingesetzten Schieds-
gerichte. S. a7a. — Druckfehlerberichtigung. S. 677.
(Nr. 5969) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Ausführungsbestimmungen zu der
Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17. Vom
28. Juli 1917.
A# Grund der Verordnung über den Verkehr mit Jucker im Betriebsjahr
1916/17 vom 14. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1032) in Verbindung
mit & 1 der Verordnung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom
22. Mat 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt:
Artikel 1
&14 der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr
mit Jucker im Betriebsjahr 1916/17 vom 27. September 1916 (Reichs-Gesetzbl.
S. 1085) wird, wie folgt, geändert:
1. Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Betragen die Aufwendungen der Fabriken für je 50 Kilogramm
Rohzucker mehr als 15,25 Mark, so werden den Fabriken 10 vom
Hundert des Mehrbetrags von der Reichszuckerausgleichsgesellschaft ver-
gütet. Als Aufwendungen gilt der Rohzuckerpreis zuzüglich der Fracht
und des nach Abs. 2 Satz 1 an die Reichszuckerausgleichsgesellschaft zu
zahlenden Betrags; in den Fällen, in denen nach Abs. 2 Satz 2 die
Reichszuckerausgleichsgesellschaft der Fabrik einen Betrag zu erstatten
hat, mindern sich die Aufwendungen um diesen Betrag.
Reichs-Gesebl. 1917. 156
Ausgegeben zu Berlin den 1. August 1917.