308 Die Erziehung
möchte, und dass der Staat oder ein Geschäftsherr sich selbst und den
Frauen schuldig sei, keine Gelegenheit hierzu zu geben. Es folgt aber
daraus doch schliesslich nur, dass die in einem grösseren Geschäfte oder
auf einer Kanzlei verwendeten Frauen zu abgesonderten Arbeiten und in
besonderen Localen verwendet werden müssten. Es mag sein, dass bei
genauer Berücksichtigung aller Verhältnisse die Zahl der Bureaustellen,
welche von Frauen versehen werden können, nicht so bedeutend ist, als sie
auf den ersten Blick zu sein scheint; wenn aber auch nur eine kleine
Anzahl übrig bleibt, so ist diess ein nicht zu verachtender Gewinn. Von
einem auch nur mittelbaren Zwange zu einer Beschäftigung von Frauen
kann freilich gegenüber von Privatpersonen nicht die Rede sein; diess ist
ibrer eigenen Ueberlegung und Menschenfreundlichkeit zu überlassen: allein
der Staat kann, wenn er von der Thunlichkeit der Sache überzeugt ist, für
sich bestimmte Regeln aufstellen, welche dann in allen Dienstzweigen zu
beobachten sind.
Anders, wenigstens zum grössten Theile, scheint es sich mit der Ausübung
von Wissenschaften durch Frauen zu verhalten, obgleich auch dieses
itzt manchfach verlangt wird und in Nordamerika zum Theile versucht
worden ist. Hier stehen nämlich theils innere, theils äussere Gründe entgegen.
Wenn nicht blosse Pfuscherei entstehen soll, so erfordert die Ausübung
einer Wissenschaft eine gründliche und für den Zweck wohl berechnete
Vorbereitung von Jugend auf. Eine tüchtige Gymnasialbildung muss
die nothwendigen Vorkenntnisse in Sprachen und Realien geben und die
Verstandeskräfte sowie die Fähigkeit zu richtigem Ausdrucke der Gedanken
üben. Dann sind mehrjährige ernste und gelehrte Fachstudien
nothwendig. Es kann sich also nicht davon handeln, erst in späteren
Jabren, wenn etwa die Lebensverhältnisse sich nicht nach Wunsch gestalten
wollen, noch das Studium einer Wissenschaft zu beginnen. Kaum je wird
aber ein Mädchen gleich von ihren ersten Jahren an auf ihre natürliche
Bestimmung selbst verzichten wollen oder von ihren Aeltern dazu bestimmt
werden. Sämmtliche in Frage stehenden Beschäftigungen sind ja doch nur
ein Nothbehelf und ein Rettungsanker für Frauen, wenn das \Wünschenswertbe
nicht zu erreichen war oder aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu
erreichen sein wird. Sodann sind die meisten Wissenschaflen nur eine
praktische Logik. Es müssen die einzelnen im Leben zu behandelnden
Fälle unter die Gesetze subsumirt werden, welche das Material des fraglichen
Wissens bilden, und es muss überhaupt mit strenger Foolgerichtigkeit
verfahren werden. Nun ist es aber keine Ungerechtigkeit, zu behaupten,
dass strenge logisches Denken im Allgemeinen nicht zu den natürlichen
Anlagen des Weibes gehört. Es haben daher auch Frauen zu aller Zeit
pur ganz ausnahmsweise theoretisch und praktisch in Wissenschaften etwas