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e) Zu den besonderen Staatsfonds.
s. 18.
Aus Anlaß des Antrags:
„es möge den Nachweisungen über die
„Staatsgüter und Ablösungskausschillinge
vein specieller Ausweis über die auf dieasem
Fonde haftenden Pafsiven beigegeben
bund dem Verzeichnisse der neu erworbe-„nen
Staatsguͤter und abgelösten Passio-„Reichnisse
eine Einrichtung gegeben werden,
„welche die in jedem Rechnungsjahre an-„fallende
und zur Einweisung auf diese
„Fonds gebrachte Summe entnehmen laͤßt,“
sowle des westeren Antrages:
„—es. mögen in Zukunft aus den Staats-„gefälls-Ablösungs-Schillingen
keine Be-„träge
mehr auf Ablösung von Staats-„Passiv-Reichnissen,
und auf Erwerbung
„von Dominicalrenten verwendet, sondern
„deren ganzer Activrest zur Heimzahlung
„von Staats-Passiv-Capitalien verwendet
„werden,“ 6
ertheilen Wir Unserem Staatsministerium der
Finanzen den Auftrag, die dießfalls erforderlichen
Anordnungen zu trefsfen.
8. 19.
In Betreff des Antrages:
„es möge der Nachweisung über den In-„dustriefond
eine Einrichtung gegeben wer-„den,
daß aus derselben sowohl der jähr-„liche
Anfall der vertragsmäßigen Rück'
„jahlungeraten und Zinsen als auch die
„wirkliche Erfüllung dieser Anfälle ent-„nommen
werden kann,“
— — —
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behalten Wir Uns vor, nach näherer Erwägung
die geeignet erscheinende Verfügung zu
treffen.
C.
Besondere Wünsche und Anträge.
8. 20.
Actien-Gesellschaften.
Dem von beiden Kammern an Uns gebrachten
Antrage auf Vorlage eines Gesetzentwurfes
bezüglich der Rechtsverhältnisse der Actiengesellschaften
werden Wir die sorgfältige Er:
wägung zuwenden, welche durch die hohe Wichtigkeit
des Gegenstandes und durch die noch
immer neu hervortretenden Erfahrungen über den
Entwicklungsgang des Institutes der Actiengesellschaften
geboten sst.
8. 21.
Immobiliar-Feuerversicherungs-Anstalt.
Zur Erfüllung des in dem Gesammtbeschlusse
über die Anträge, die Immobiliar-Feuerversicherungs
= Anstalt betreffend, niedergelegten
Wunsches
a) wegen der Art und Weise der künftigen
Anwendung des Art. 62 des Gesetzes über
die Feuerversicherungs-Anstalt für Gebäude
in den Gebietstheilen diesseits des Rheins
und
b
“
wegen Vervollständigung der zu diesem
Gesetze erlassenen Instruction in Absicht
auf die Classifsicirung der Gebäude mit
feuergefährlichen Anlagen
haben Wir bereits die crforderlichen Einleitungen
treffen lassen.
16“