Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

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e)  Zu  den  besonderen  Staatsfonds.

s.  18.
Aus  Anlaß  des  Antrags:

„es  möge  den  Nachweisungen  über  die
„Staatsgüter  und  Ablösungskausschillinge
vein  specieller  Ausweis  über  die  auf  dieasem
  Fonde  haftenden  Pafsiven  beigegeben
bund  dem  Verzeichnisse  der  neu  erworbe-„nen
  Staatsguͤter  und  abgelösten  Passio-„Reichnisse
  eine  Einrichtung  gegeben  werden,
„welche  die  in  jedem  Rechnungsjahre  an-„fallende
  und  zur  Einweisung  auf  diese
„Fonds  gebrachte  Summe  entnehmen  laͤßt,“

sowle  des  westeren  Antrages:

„—es.  mögen  in  Zukunft  aus  den  Staats-„gefälls-Ablösungs-Schillingen
  keine  Be-„träge
  mehr  auf  Ablösung  von  Staats-„Passiv-Reichnissen,
  und  auf  Erwerbung
„von  Dominicalrenten  verwendet,  sondern
„deren  ganzer  Activrest  zur  Heimzahlung
„von  Staats-Passiv-Capitalien  verwendet
„werden,“  6

ertheilen  Wir  Unserem  Staatsministerium  der
Finanzen  den  Auftrag,  die  dießfalls  erforderlichen
Anordnungen  zu  trefsfen.

8.  19.
In  Betreff  des  Antrages:

„es  möge  der  Nachweisung  über  den  In-„dustriefond
  eine  Einrichtung  gegeben  wer-„den,
  daß  aus  derselben  sowohl  der  jähr-„liche
  Anfall  der  vertragsmäßigen  Rück'
„jahlungeraten  und  Zinsen  als  auch  die
„wirkliche  Erfüllung  dieser  Anfälle  ent-„nommen
  werden  kann,“

—  —  —

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behalten  Wir  Uns  vor,  nach  näherer  Erwägung
  die  geeignet  erscheinende  Verfügung  zu
treffen.

C.
Besondere  Wünsche  und  Anträge.

8.  20.
Actien-Gesellschaften.

Dem  von  beiden  Kammern  an  Uns  gebrachten
  Antrage  auf  Vorlage  eines  Gesetzentwurfes
  bezüglich  der  Rechtsverhältnisse  der  Actiengesellschaften
  werden  Wir  die  sorgfältige  Er:
wägung  zuwenden,  welche  durch  die  hohe  Wichtigkeit
  des  Gegenstandes  und  durch  die  noch
immer  neu  hervortretenden  Erfahrungen  über  den
Entwicklungsgang  des  Institutes  der  Actiengesellschaften
  geboten  sst.

8.  21.
Immobiliar-Feuerversicherungs-Anstalt.

Zur  Erfüllung  des  in  dem  Gesammtbeschlusse
  über  die  Anträge,  die  Immobiliar-Feuerversicherungs
  =  Anstalt  betreffend,  niedergelegten
Wunsches

a)  wegen  der  Art  und  Weise  der  künftigen
Anwendung  des  Art.  62  des  Gesetzes  über
die  Feuerversicherungs-Anstalt  für  Gebäude
in  den  Gebietstheilen  diesseits  des  Rheins
und

b

“

wegen  Vervollständigung  der  zu  diesem
Gesetze  erlassenen  Instruction  in  Absicht
auf  die  Classifsicirung  der  Gebäude  mit
feuergefährlichen  Anlagen

haben  Wir  bereits  die  crforderlichen  Einleitungen
  treffen  lassen.
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