Full text : Das Reichsgesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878.

18  Verzeichniß  der  Landes-Polizei,  und  Polizeibehörden.

Schaumburg=Lippre


Schwarzburg-Rudolstadt


Schwarzburg=Sondershausen

  L.

Waldeck

Württemberg

L.
P.

§.  10  des  Gesetzes  die  zur  Ueberwachung
von  Versammlungen,  öffentlichen  Festlichkeiten
  oder  Aufzügen  von  den  vorbenannten
abgeordneten  Polizeibeamten.

Der  Polizeidirektor  der  Residenzstadt.
Die  Ortspolizeibehörden  (auf  dem  platten
Lande  die  Aemter).

Die  Landrathsämter.
Die  Ortspolizeibehörden.

Die  Landräthe.

.  Die  Ortspolizeibehörden.

Der  Landesdirektor.

.  Die  Ortspolizeibehörden.

Die  Kreisregierungen.

I.  Im  Sinne  des  8.  10  des  Gesetzes:  die
Ortsvorsteher;

ll.  Im  Sinne  des  §.  15  des  Gesetzes:  die

Stadtdirektion  zu  Stuttgart,  die  Oberämter

  und  außerhalb  des  Sitzes  derselben

  die  Ortsvorsteher;

Im  Sinne  des  §.  28  des  Gesetzes:  die

Stadtdirektion  zu  Stuttgart  und  die

Oberämter.

III.

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