54 Ersteo Buch. Die Elemenie des preußischen Staates (bis 1598).
von Böhmen. Aber auch der brandenburgische Markgraf Otto
hatte sich angeschlossen, nicht minder die Ritterschaft Sachsens,
Meißens, Thüringens, des Rheinlandes und Oesterreiche. Von
Balga aus brach man in das Samland ein, zerstörte etliche
preußische Burgen und erzmang die Stellung von Geiseln.
Dann errichtete man an der südlichen Grenze auf der Höhe
über dem rechten Pregelufer aus Holz und Erde einen festen
Plak, der nach der gemaltigen Kreuzfahrerfeste Montroyal im
südlichen Palästina Königsberg genannt wurde — ein Ramen,
der spater falschlich auf die Teilnahme des Böhmenkönigs an
diesem Zuge zurückgeführt wurde. Bereits 1257 wurde der
provisorische Bau in etwas veränderter Lage und beträchtlich
erweitert in Stein ausgeführt: in ihm sollte dereinst die Wiege
des preußischen Königtumo siehen. Bis zum Auegang der
fünfziger Jahre beschäftigte den Orden vornehmlich Samland.
Wer von den einheimischen Edlen sich willig bengte, erhielt
Landgüter mit umfänglichen gutsherrlichen Nechten. Nur in
der Nordostecke der Halbinsel, wo Preußen und Kuren sich berührten,
drang der Orden noch nicht durch. Wohl aber unterwarf
er von Wehlau aus, am Zusammenfluß von Alle und
Pregel, das Gebiet von Nadrauen.
Nun waren aber diese dreißig Jahre an dem Orden selbst
nicht spurlos vorübergegangen. Mit seinen ursprünglichen
Pflichten war der Beruf eines Eroberers und Landesherrn nicht
ohne weiteres vereinbar. Die Kämpfe in Preußen kosteten
größere Opfer an Menschenleben, als er bei seiner beschränkten
Mitgliederzahl bringen konnte. Deshalb erlanbte Papst Alerander
IV. 1256 die Aufnahme neuer Genossen ohne vorhergehendes
Noviziat und verhieß 1257 den als Anhänger der
Staufer gebannten Rittern, die dem Orden beitraten, Lösung
vom Bann. Das drohte eine Lockerung der strengen Zucht.
Dazu kam die Entfernung Preußens von dem Sitß der Ordensleitung
in Accon, der sie eine dauernde Einwirkung auf das
Ordensland unmöglich machte. Der prenßische Zweig war nicht
nur wie selbständig, sondern hatte auch die Zukunft des Ordens
in der Hand. War doch 1251 in die Regel die Bestimmung
ausgenommen, zur Abhaltung eines Generalkapitels in dem