Full text : Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

88  --Und

  nun  zur  Betrachtung  der  allgemeinen  Einkommensteuer!
  In  dieser  Steuer  liegt  bekanntlich  der  Schwerpunkt
des  sächsischen  Staatshaushalts  überhaupt,  und  daher  soll  diese
hier  besonders  eingehend  dargestellt  werden.

B.  Die  sächsische  allgemeine  Einkommensteuer.

Sachsen  hat  sich  durch  die  Ausbildung  einer  den  Zeitverhältnissen
  wieder  entsprechenden  allgemeinen  Einkommensteuer
den  Ruhm  erworben,  ‚auf  diesem  Gebiete  der  direkten  Besteuerung
  in  Deutschland  der  Pionier  des  steuerpolitischen  und
steuertechnischen  Fortschrittes“!)  gewesen  zu  sein.  So  hat
das  sächsische  Einkommensteuergesetz  verschiedenen  Staaten
zum  Muster  gedient.  Namentlich  auch  auf  die  spätere  große
Steuerreform  in  Preußen  hat  es  wesentlichen  Einfluß  ausgeübt.
  Die  Einführung  der  allgemeinen  Einkommensteuer  in
Sachsen  beansprucht  daher  auch  ein  allgemeineres  finanzwissenschaftliches
  Interesse.

Die  Aufgabe  ist  nun,  die  sächsische  Einkommensteuer  auf
ihre  Vorzüge  und  Mängel  hin  zu  untersuchen.  Und  zwar  ist
diese  Aufgabe  eine  zweifache.  Einmal  handelt  es  sich  um  die
allgemeinen  Vorzüge  und  Mängel  der  Steuern  vom  Einkommen
  gegenüber  jenen  vorzugsweise  vom  Ertrage  überhaupt.
Dann  und  namentlich  aber  sind  die  Bestimmungen  des  sächsischen
  Einkommensteuergesetzes  im  einzelnen  auf  ihre  Zweckmäßigkeit
  hin  zu  prüfen  und  zu  würdigen.

Es  sei  zunächst  die  erste  Aufgabe  ins  Auge  gefaßt.

I,  Die  Licht-  und  Schattenseiten  der  allgemeinen
Einkommensteuern.

Die  Vorzüge  und  Mängel  der  allgemeinen  Einkommensteuern
  ergeben  sich  indirekt  bereits  in  der  Hauptsache  aus
den  früheren  Ausführungen  über  die  Mängel  resp.  Vorzüge  der
Ertragssteuern.  Daher  scheint  es  angezeigt  —  um  Wiederholungen
  tunlichst  zu  vermeiden  -—-  die  folgende  diesbezügliche
  Darstellung  kurz  zu  fassen.  |

1.  Allgemeine  Vorzüge  der  Einkommensteuern.

1.  Durch  Steuern  dieser  Art  lassen  sich  manche  Einkünfte
erfassen,  die  bei  Ertragssteuern  sich  der  Besteuerung  entweder
ganz  oder  wenigstens  teilweise  entziehen.

So  bleiben  bezüglich  der  Grundsteuern  infolge  der  Stabi-1)

  Zitat  von  A.  Wagner,  Finanzwissenschaft  IV.  Teil  (1901)  S.  107.