Full text : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

Preußisches  Memorandum  1848  Dezember  19.  303

aus  den  königlichen  souveränen  Häusern,  zu  stellen  sein,  in  welchem  die  Fürsten
durch  sie  persönlich  verkrekende  Delegierte  zu  erscheinen  hätten.!  Daß
in  Verbindung  mit  diesem  Fürstenkollegium  der  Jentralgewalt  alsdann  ein  leitender
Einfluß  auch  auf  die  Verfassungsberatungen  in  beiden  Häusern  einzuräumen  wäre,
liegt  in  der  Nakur  der  Sache  und  würde  entschieden  in  Anspruch  zu
nehmen  sein.=Jugleich

  würde  durch  ein  solches  Fürstenkollegium  neben  dem  Reichsverweser
den  anderen  beiden  Erfordernissen  genügt,  in  deren  Dringlichkeit  wir  mit  dem  österreichischen
  Promemoria  vollkommen  übereinstimmen,  daß  die  jetzige  Zentralgewalt
auch  während  des  Provisoriums  zur  Erhaltung  des  inneren  Friedens  von  Deutschland
  gekräftigt  und  zugleich  innerhalb  der  Grenzen  ihrer  Kompetenz  auf  dem  rechten
Wege  erhalten  würde.

Dieser  Vorschlag  scheint  demnach  die  verschiedensten  Vorteile  nach  mehreren
Seiten  hin  zu  vereinigen.  Er  hält  sich  streng  auf  dem  Boden  des  Rechts,  welchen  die
Fürsten  selbst  durch  das  Eingehen  auf  die  Vereinbarung  betreten  haben;  er
bietek  die  geeigneten  Organe  zu  dieser  Vereinbarung,  sowohl  den  Regierungen
untereinander,  als  mit  der  Nation  im  ganzen  dar;  er  enthält  hinreichende  Bürgschaften,
  daß  alle  Interessen  vollständig  berücksichtigt  und  gewahrt  werden;  und  —
was  gewiß  nicht  der  mindest  praktische  Moment  ist  —  er  bietet  die  Aussicht,  wenigstens
  die  Möglichkeit,  dar,  in  Frankfurk  von  der  Versammlung  auf  friedlichem  Wege
und  ohne  Ablösung  anderer  Elemente  als  der  entschieden  revolutionären,  angenommen
  zu  werden.

Der  geeignete  Zeitpunkt,  um  mit  einem  solchen  Vorschlage  gegenüber  der  Frankfurter
  Versammlung  hervorzutreten,  würde  nach  dem  Oafürhalten  der  Kgl.  Regierung
  derjenige  sein,  wo  die  erste  Lesung  des  Verfassungsentwurfs  in  Frankfurt
beendigt  sein  wird.  Es  ist  alsdann  notwendig,  daß  die  Regierungen  sich  erklären,
und  zugleich  wird  es  erst  dann  möglich  sein,  mit  einiger  Klarheit  zu  übersehen,
welche  Dispositionen  in  Frankfurt  vorherrschen,  und  wieweit  dieselben  von  der
allgemeinen  Meinung  in  Deuktschland  getragen  werden  möchten.  Es  wird  indes
weder  unmöglich  noch  überflüssig  sein,  falls  dieser  Vorschlag  die  Approbation  der
befreundeten  Regierungen  finden  sollte,  schon  jetzt  in  Frankfurt  vorbereitend  in
diesem  Sinne  wirken  zu  lassen,  da  es  sich  nicht  verkennen  läßt,  daß  günstige  Dispositionen
  in  dieser  Richkung  wenigstens  bei  einem  Teile  der  Versammlung  und  in  der
gentralgewalt  selbst  vorhanden  sind.  Wir  wollen  uns  nicht  die  Möglichkeit  verhehlen,
  daß  auch  dieser  Vorschlag  durch  eine  leidenschaftliche  Opposition  zunichte
gemacht  werden  könnte;  aber  wenigstens  werden  dann  die  Regierungen
sich  und  der  Welt  sagen  können,  daß  sie  alles  getan,  was  in  ihren  Kräften  stand,
um  auf  dem  friedlichen  Wege  der  Verständigung  eine  dem  Bedürfnis  des  Volks
genügende,  praktische  und  wahrhafte  Einheit  Deutschlands  zu  erzielen,  und  ein
gegründeter  Vorwurf  wird  alsdann  nicht  sie,  sondern  nur  ihre  Gegner  kreffen  können.

Sollte  dieser  Vorschlag  die  Zustimmung  der  kfl.  österreichischen  Regierung  finden,
so  würde  es  alsdann  an  der  Zeit  sein,  sich  auf  vertraulichem  Wege  des  Einverständnisses
  der  übrigen  königlichen  Höfe  Oeutschlands  zu  versichern,  damit  zu  dem  oben
angedeuteten  Zeitpunkte  die  Bevollmächtigten  derselben  mit  übereinstimmenden
Instruktionen  versehen  sein  können,  um  gemeinschaftlich  in  Frankfurk  die  betreffenden
  Erklärungen  seitens  ihrer  Höfe  abzugeben.

Wenn  auf  diese  Weise  die  Organe  der  Verständigung  und  Vereinbarung  geschaffen
  und  mit  den  Bedingungen,  unter  welchen  die  Neugestaltung  Deutschlands

1  die  Fürsten  entweder  persönlich  oder  durch  sie  vertretende  Delegierte  mit  bestimmten
Instruktionen.

liegt  in  der  Natur  der  Dinge  und  würde  daher  wohl  keinen  großen  Schwierigkeiten
unterworfen  sein.