Preußisches Memorandum 1848 Dezember 19. 303
aus den königlichen souveränen Häusern, zu stellen sein, in welchem die Fürsten
durch sie persönlich verkrekende Delegierte zu erscheinen hätten.! Daß
in Verbindung mit diesem Fürstenkollegium der Jentralgewalt alsdann ein leitender
Einfluß auch auf die Verfassungsberatungen in beiden Häusern einzuräumen wäre,
liegt in der Nakur der Sache und würde entschieden in Anspruch zu
nehmen sein.=Jugleich
würde durch ein solches Fürstenkollegium neben dem Reichsverweser
den anderen beiden Erfordernissen genügt, in deren Dringlichkeit wir mit dem österreichischen
Promemoria vollkommen übereinstimmen, daß die jetzige Zentralgewalt
auch während des Provisoriums zur Erhaltung des inneren Friedens von Deutschland
gekräftigt und zugleich innerhalb der Grenzen ihrer Kompetenz auf dem rechten
Wege erhalten würde.
Dieser Vorschlag scheint demnach die verschiedensten Vorteile nach mehreren
Seiten hin zu vereinigen. Er hält sich streng auf dem Boden des Rechts, welchen die
Fürsten selbst durch das Eingehen auf die Vereinbarung betreten haben; er
bietek die geeigneten Organe zu dieser Vereinbarung, sowohl den Regierungen
untereinander, als mit der Nation im ganzen dar; er enthält hinreichende Bürgschaften,
daß alle Interessen vollständig berücksichtigt und gewahrt werden; und —
was gewiß nicht der mindest praktische Moment ist — er bietet die Aussicht, wenigstens
die Möglichkeit, dar, in Frankfurk von der Versammlung auf friedlichem Wege
und ohne Ablösung anderer Elemente als der entschieden revolutionären, angenommen
zu werden.
Der geeignete Zeitpunkt, um mit einem solchen Vorschlage gegenüber der Frankfurter
Versammlung hervorzutreten, würde nach dem Oafürhalten der Kgl. Regierung
derjenige sein, wo die erste Lesung des Verfassungsentwurfs in Frankfurt
beendigt sein wird. Es ist alsdann notwendig, daß die Regierungen sich erklären,
und zugleich wird es erst dann möglich sein, mit einiger Klarheit zu übersehen,
welche Dispositionen in Frankfurt vorherrschen, und wieweit dieselben von der
allgemeinen Meinung in Deuktschland getragen werden möchten. Es wird indes
weder unmöglich noch überflüssig sein, falls dieser Vorschlag die Approbation der
befreundeten Regierungen finden sollte, schon jetzt in Frankfurt vorbereitend in
diesem Sinne wirken zu lassen, da es sich nicht verkennen läßt, daß günstige Dispositionen
in dieser Richkung wenigstens bei einem Teile der Versammlung und in der
gentralgewalt selbst vorhanden sind. Wir wollen uns nicht die Möglichkeit verhehlen,
daß auch dieser Vorschlag durch eine leidenschaftliche Opposition zunichte
gemacht werden könnte; aber wenigstens werden dann die Regierungen
sich und der Welt sagen können, daß sie alles getan, was in ihren Kräften stand,
um auf dem friedlichen Wege der Verständigung eine dem Bedürfnis des Volks
genügende, praktische und wahrhafte Einheit Deutschlands zu erzielen, und ein
gegründeter Vorwurf wird alsdann nicht sie, sondern nur ihre Gegner kreffen können.
Sollte dieser Vorschlag die Zustimmung der kfl. österreichischen Regierung finden,
so würde es alsdann an der Zeit sein, sich auf vertraulichem Wege des Einverständnisses
der übrigen königlichen Höfe Oeutschlands zu versichern, damit zu dem oben
angedeuteten Zeitpunkte die Bevollmächtigten derselben mit übereinstimmenden
Instruktionen versehen sein können, um gemeinschaftlich in Frankfurk die betreffenden
Erklärungen seitens ihrer Höfe abzugeben.
Wenn auf diese Weise die Organe der Verständigung und Vereinbarung geschaffen
und mit den Bedingungen, unter welchen die Neugestaltung Deutschlands
1 die Fürsten entweder persönlich oder durch sie vertretende Delegierte mit bestimmten
Instruktionen.
liegt in der Natur der Dinge und würde daher wohl keinen großen Schwierigkeiten
unterworfen sein.