Samstag den 2. Februar 1867. 32. Jahrgang. S#.
Dr. J. A. Feuffert's
Plätter für s—n-*Z
zunächst in Bayern.
Indalt: Uent er die Regreßpfticht der Notare im Allgemeinen und
nderer Detrachtung Eints lüngrt uesü — * rnd. —
r*is an Uederelnstimmung zwischen dem Willen und dessen
Erklärung. gee *rv rthumes. Art. 14 des Notartatseklagte
r*- Kläger als Aus * Kautlon
verlangt, ohne * In yaupltacheetszulanenIotkeksihr-le
Kontumazialsolgen sei#se dann nicht, wenn der Kautionsantrag ver-Ueber
die Negreßpficht der Noterr i Algeninrn
und mit befonderer Betrachtung eines jüngst entschiedenen
Rechtefalles.
(Fortsetzung.)
II.
Von den im l. Abschnitte aufgestellten Grundsätzen
weicht die Herchttiche Entscheidung eines jüngst
vorgekommenen Rechtöfalles so vielfach und so wesentlich
ab, daß wir denselben mittheilen und prüfen
wollen.
Der Fall, welcher zur leichteren Veranschaulichung
in möglichster Vereinfachung und mit Abrundung
der betreffenden Summen gegeben wird,
ist folgender:
Der Notar TK. hatte von einem Bezirksgerichte
den Auftrag erhalten, ein Anwesen im Exekutions-=wege
zu versteigern, und zwar ohne besondere Bedingung,
sondern lediglich unter Beobachtung der
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Auf diesem Anwesen waren nachstehende Posten
in der hier aufgeführten Reihenfolge hypothekarisch
versichert.
Neue Folge XII. Band.