Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXII. Band. (32)

Samstag  den  2.  Februar  1867.  32.  Jahrgang.  S#.

Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  s—n-*Z

zunächst  in  Bayern.

Indalt:  Uent  er  die  Regreßpfticht  der  Notare  im  Allgemeinen  und
nderer  Detrachtung  Eints  lüngrt  uesü  —  *  rnd.  —
r*is  an  Uederelnstimmung  zwischen  dem  Willen  und  dessen
Erklärung.  gee  *rv  rthumes.  Art.  14  des  Notartatseklagte

  r*-  Kläger  als  Aus  *  Kautlon
verlangt,  ohne  *  In  yaupltacheetszulanenIotkeksihr-le
Kontumazialsolgen  sei#se  dann  nicht,  wenn  der  Kautionsantrag  ver-Ueber

  die  Negreßpficht  der  Noterr  i  Algeninrn
und  mit  befonderer  Betrachtung  eines  jüngst  entschiedenen
  Rechtefalles.

(Fortsetzung.)
II.

Von  den  im  l.  Abschnitte  aufgestellten  Grundsätzen
  weicht  die  Herchttiche  Entscheidung  eines  jüngst
vorgekommenen  Rechtöfalles  so  vielfach  und  so  wesentlich
  ab,  daß  wir  denselben  mittheilen  und  prüfen
  wollen.

Der  Fall,  welcher  zur  leichteren  Veranschaulichung
  in  möglichster  Vereinfachung  und  mit  Abrundung
  der  betreffenden  Summen  gegeben  wird,
ist  folgender:

Der  Notar  TK.  hatte  von  einem  Bezirksgerichte
den  Auftrag  erhalten,  ein  Anwesen  im  Exekutions-=wege
  zu  versteigern,  und  zwar  ohne  besondere  Bedingung,
  sondern  lediglich  unter  Beobachtung  der
allgemeinen  gesetzlichen  Bestimmungen.

Auf  diesem  Anwesen  waren  nachstehende  Posten
in  der  hier  aufgeführten  Reihenfolge  hypothekarisch
versichert.

Neue  Folge  XII.  Band.