Full text: Handbuch der Deutschen Verfassungen.

–341“ — 
Muster 7. 
(L. O. F. 28, 
N. O. K. 23.) 
Steuerhebebezirk 
Anmeldung 
der 
Brauntweinbestände zur Bestandsaufnahme 
am ten 19 
dem Branntweinlager 
in der Branntwein-Reinigungsanstalt ## 
  
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Der Anmeldende hat die Spalten 1 bis 8 und 17 bis 22 auszufüllen. 
2. In der Abtheilung à sind die im Tarabuch eingetragenen Versandgefäße, getrennt von den anderen Gefäßen, nach- 
zuweisen und einzeln nach der Zeitfolge ihrer Einlagerung und den Nummern des Tarabuchs aufzuführen. Die 
Spalten 3 bis 6 Ind auf Grund der Tarabescheinigungen auszufüllen; außerdem ist ersichtlich zu machen, bei 
welchen Gesäßen der während der Lagerung unverändert gebliebene Inhalt in den Spalten 7 und 8 auf Grund 
en Tarabescheinigungen angemeldet ist (L. O. §. 28). Die Tarabescheinigungen sind der Bestandsanmeldung bei- 
zufügen. 
3. Die Amtsstelle hat die auf den Tarabescheinigungen beruhenden Angaben der Bestandsanmeldung mit dem Tara- 
buche zu vergleichen und die Uebereinstimmung. zu bescheinigen. 
4. Für Reinigungsanstalten sind in jeder der Abtheilungen A und B diejenigen Gejäße, welche durch Destillation 
in der Anstalt verarbeitete Bestände enthalten, getrennt von den übrigen Gesäßen aufzuführen.