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18. In demselben & (43) unter# ist statt „Wert- und“ zu setzen:
Wertbriefen, Wertpaketen über mehr als 100 Mark,
19. In demselben & (43) ist unter m 1. und 2. hinter „gewöhnliche Pakete“
vor dem Komma zu setzen:
und Wertpakete bis 100 Mark
20. In demselben & (43) ist unter u 2 statt der Worte „Wert= und'
zu setzen:
Wertbriefe, Wertpakete über mehr als 100 Mark,
Vorstehende Anderungen treten am 15. November 1918 in Kraft.
Berlin, den 4. November 1918.
Der Reichskanzler
In Vertretung
Rüdlin
r. 6516) Bekanntmachung, betreffend die Dostprotestaufträge mit Wechseln und Schecken,
die in Elsaß-Lothringen zahlbar sind. Vom 5. November 1918.
A.- Grund des §& 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871
(Reichs-Gesetzbl. S. 347) und des & 3 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Er-
leichterung des Wechselprotestes, vom 30. Mai 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 321)
sowie auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 31. Oktober 1918
(Reichs-Gesetzbl. S. 1282), betreffend die Fristen des Wechsel- und Scheckrechts
für Elsaß Lothringen, wird im Anschluß an die Bekanntmachung vom 6. August
1918, betreffend die Postprotestaufträge mit Wechseln und Schecken, die in
Elsaß-Lothringen zahlbar sind (Reichs-Gesetzbl. S. 1061), folgende Verordnung
erlassen:
A. Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsaß-Lothringen zahlbar sind,
werden erst an folgenden Tagen nochmals zur Zahlung vorgezeigt:
a) wenn der Jahlungstag des Wechsels in der Jeit vom 30. Juli 1914
bis einschließlich 26. Februar 1919 eingetreten ist,
am 28. Februar 1919;
b) wenn der Jahlungstag des Wechsels nach dem 26. Februar 1919
eintritt —
cis-n zweiten Werktag nach dem Zahlungstage.
Solange die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts nach
der Vorschrift des vorhergehenden Satzes besteht, kann der Auftraggeber verlangen,
daß ein davon betroffener Wechsel mit dem Postprotestauftrage schon am zweiten
Werktag nach dem Zahlungstage des Wechsels mals zur Zahlung vorgezeigt
und, wenn auch diese Vorzeigung oder der Versuch dazu erfolglos bleibt, protestiert
werde. Dieses Verlangen ist durch den Vermerk „Ohne die verlängerte Protest-