454 Viertes Buch. IV: Heinrichs Unterwerfung und Verbannung.
Löwen fiel folgendermaßen aus: alle seine Lehen sollen eingezogen werden,
behalten solle er für sich und seine Nachkommen unter den von seinen Vorvätern
ererbten Alloden in Sachsen nur Braunschweig und Lüneburg mit
allen zu ihnen gehörigen Städten, Ländern und Schlössern"). Die Bürger
von Braunschweig und Lüneburg, die wegen der Unterstützung des geächteten
Herzogs und des Widerstandes gegen den Kaiser gleichfalls in die Acht
verfallen waren, wurden aus dieser gelöst““). Auch Heinrich wurde aus der
Acht befreit, mußte aber geloben, drei Jahre lang von Deutschland fein zu
bleiben; und zwar sollte der Termin, an dem er dieses Land verlassen haben
müsse, der 25. Juli des folgenden Jahres sein".). Heinrich mußte sich fügen,
seine sächsischen Allode noch als kaiserliches Gnadengeschenk annehmen, alle
Ansprüche auf die von ihm sonst besessenen Allode und Lehen feierlich aufgeben
— auch seine italienischen Besitzungen wurden ihm entzogenf) — und
sein dreijähriges Wegbleiben in der Fremde bei seinem Schwiegervater beschwören.
Dieser hatte einige seiner Vertrauten, an ihrer Spitze Wilhelm de
Mandeville, Earl von Albemarle, an den Kaiser gesandt, um von diesem womöglich
die Milderung des gefällten Urteilsspruches zu erlangen; auch gingen
König Philipp von Frankreich und der Graf von Flandern den Kaiser in
gleichem Sinne an. In den Hauptsachen konnte der Kaiser natürrlich nicht
mehr nachgeben; aber er gestattete, daß allen, die den Herzog in die Verbannung
begleiten wollten, die Rückkehr zu jeder Zeit freistehe; ferner daß
Herzogin Mathilde — Heinrichs II. Tochter — zurückbleiben und ihre ganze
Habe behalten könne; wollte sie mit ihrem Gemahle ziehen, so sollten eigens
Dezember dazu gesetzte Beamte ihr Vermögen während ihrer Abwesenheit verwaltenft).
— So endigte der wichtige Tag von Erfurtitt).
Winter Den Winter brachte Heinrich damit zu, seine Angelegenheiten zu ordnen
1181/1 und eine immerhin große und glänzende Schar Getreuer un sich zu sammeln.
Seine Gemahlin, seine beiden ältesten Söhne, Heinrich und Otto, seine unverheiratete
Tochter und eine Menge von Grafen und Herren nahmen an
seinem Zuge teil; der jüngste Sohn, Lothar, blieb in Deutschland zurück,
1182 gleichsam als Geisel für des Vaters Wohlverhaltens). Im folgenden Früh-
*) Krit. Erört. IVb.
#% Gobelinus Persona ap. Scheid, Orig. Guelf. III, p. 217.
###% Krit. Erört. IVe.
t) Ann. Erphesf. Maj., p. 67: nihilque princeps famosiasimus . .. nisi duss
tantum ciuitates, guarum una —* alia Luneburgk, et has quidem uir et
aegre, sed augustali clementia concedente, recepit. — Sächs. Weltchron., p. 231.
Dar uerlouede de hertoge Heinric alle uorderungen an sin egen unde an sin len
sunder Brunesuuic unde Luneburch unde dat eme darto bescheden unard. —
M. G. Cont. I. 426 findet sih, ein kaiserliches Dekret vom 19. Okt. 1184, das die
Genueser und die Mailänder Mark, die einst Heinrich zu Lehen gegeben, dem Markgrafen
Obizo von Este überträgt.
It) Roger Hovedemes (M. G. Ss. XXVII,. 147). — Ex Gestis Henrici II (ibid. 101).
it 0) Er erwähnte noch am 2. Dezember 1181; Meklenburgisches Urkundenbuch I.
S. 129
5) Krit. Erört. IV d.