Full text : Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

454  Viertes  Buch.  IV:  Heinrichs  Unterwerfung  und  Verbannung.

Löwen  fiel  folgendermaßen  aus:  alle  seine  Lehen  sollen  eingezogen  werden,
behalten  solle  er  für  sich  und  seine  Nachkommen  unter  den  von  seinen  Vorvätern
  ererbten  Alloden  in  Sachsen  nur  Braunschweig  und  Lüneburg  mit
allen  zu  ihnen  gehörigen  Städten,  Ländern  und  Schlössern").  Die  Bürger
von  Braunschweig  und  Lüneburg,  die  wegen  der  Unterstützung  des  geächteten
  Herzogs  und  des  Widerstandes  gegen  den  Kaiser  gleichfalls  in  die  Acht
verfallen  waren,  wurden  aus  dieser  gelöst““).  Auch  Heinrich  wurde  aus  der
Acht  befreit,  mußte  aber  geloben,  drei  Jahre  lang  von  Deutschland  fein  zu
bleiben;  und  zwar  sollte  der  Termin,  an  dem  er  dieses  Land  verlassen  haben
müsse,  der  25.  Juli  des  folgenden  Jahres  sein".).  Heinrich  mußte  sich  fügen,
seine  sächsischen  Allode  noch  als  kaiserliches  Gnadengeschenk  annehmen,  alle
Ansprüche  auf  die  von  ihm  sonst  besessenen  Allode  und  Lehen  feierlich  aufgeben
  —  auch  seine  italienischen  Besitzungen  wurden  ihm  entzogenf)  —  und
sein  dreijähriges  Wegbleiben  in  der  Fremde  bei  seinem  Schwiegervater  beschwören.
  Dieser  hatte  einige  seiner  Vertrauten,  an  ihrer  Spitze  Wilhelm  de
Mandeville,  Earl  von  Albemarle,  an  den  Kaiser  gesandt,  um  von  diesem  womöglich
  die  Milderung  des  gefällten  Urteilsspruches  zu  erlangen;  auch  gingen
König  Philipp  von  Frankreich  und  der  Graf  von  Flandern  den  Kaiser  in
gleichem  Sinne  an.  In  den  Hauptsachen  konnte  der  Kaiser  natürrlich  nicht
mehr  nachgeben;  aber  er  gestattete,  daß  allen,  die  den  Herzog  in  die  Verbannung
  begleiten  wollten,  die  Rückkehr  zu  jeder  Zeit  freistehe;  ferner  daß
Herzogin  Mathilde  —  Heinrichs  II.  Tochter  —  zurückbleiben  und  ihre  ganze
Habe  behalten  könne;  wollte  sie  mit  ihrem  Gemahle  ziehen,  so  sollten  eigens
Dezember  dazu  gesetzte  Beamte  ihr  Vermögen  während  ihrer  Abwesenheit  verwaltenft).
—  So  endigte  der  wichtige  Tag  von  Erfurtitt).
Winter  Den  Winter  brachte  Heinrich  damit  zu,  seine  Angelegenheiten  zu  ordnen
1181/1  und  eine  immerhin  große  und  glänzende  Schar  Getreuer  un  sich  zu  sammeln.
Seine  Gemahlin,  seine  beiden  ältesten  Söhne,  Heinrich  und  Otto,  seine  unverheiratete
  Tochter  und  eine  Menge  von  Grafen  und  Herren  nahmen  an
seinem  Zuge  teil;  der  jüngste  Sohn,  Lothar,  blieb  in  Deutschland  zurück,
1182  gleichsam  als  Geisel  für  des  Vaters  Wohlverhaltens).  Im  folgenden  Früh- 



*)  Krit.  Erört.  IVb.

#%  Gobelinus  Persona  ap.  Scheid,  Orig.  Guelf.  III,  p.  217.

###%  Krit.  Erört.  IVe.

t)  Ann.  Erphesf.  Maj.,  p.  67:  nihilque  princeps  famosiasimus  .  ..  nisi  duss
tantum  ciuitates,  guarum  una  —*  alia  Luneburgk,  et  has  quidem  uir  et
aegre,  sed  augustali  clementia  concedente,  recepit.  —  Sächs.  Weltchron.,  p.  231.
Dar  uerlouede  de  hertoge  Heinric  alle  uorderungen  an  sin  egen  unde  an  sin  len
sunder  Brunesuuic  unde  Luneburch  unde  dat  eme  darto  bescheden  unard.  —
M.  G.  Cont.  I.  426  findet  sih,  ein  kaiserliches  Dekret  vom  19.  Okt.  1184,  das  die
Genueser  und  die  Mailänder  Mark,  die  einst  Heinrich  zu  Lehen  gegeben,  dem  Markgrafen
  Obizo  von  Este  überträgt.

It)  Roger  Hovedemes  (M.  G.  Ss.  XXVII,.  147).  —  Ex  Gestis  Henrici  II  (ibid.  101).
it  0)  Er  erwähnte  noch  am  2.  Dezember  1181;  Meklenburgisches  Urkundenbuch  I.
S.  129

5)  Krit.  Erört.  IV  d.