Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 596 —   
———öö NAIJI+ITÜ222 * !45 
  
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Nummern « . 
des russischen Zeollsatz 
a Bezeichnung der Waren. SEuinhei 
3. 26. Janua 
19 r“ n Rubeln. Kopeken. 
aus 202 Wollenwaren zum Gebrauch für Fabriken und Werk-- 
stätten: 
zu 2. Treibriemen aus Kamelhaar und Preß- und 
Filtertücheen ... Pfund — 35 
aus 205 Wirk= und Posamentierwaren: 
aus 1. Wirkwaren, auch mit einfacher Nähterei 
(traces de couture): — 
c) aus Baumwollell . . . .. Pfund — 75 
aus jedem anderen in Punkt 1, c inbe- 
griffenen Spinnstofoooo . ... Pfund 00 
# 
Schmire und Posamentierbänder, Kleider- 
besätze (Agrements), Fransen, Quasten, Gar- 
nituren und andere geflochtene Fabrikate- 
a) seidene und halbseiden Dlfund 85 
b) andere jeder Art .. . .. . . . . . . . . . . . . . . .. Pfund — 90 
Anmerkung. Nach den entsprech enden Punkten 
dieser Nummer werden verzollt Wirk= und Posa- - ·— 
mentierwaren, mit der Hand oder der Maschine her- 6 
gestellt, abgepaßt gearbeitet (regulär) oder geschnitten, 
auch gerauht oder plüschartig, auch mit einfacher 
Näharbeit. Wirkwaren aus Baumwolle, Leinen und 
Wolle können, ohne deshalb höher verzollt zu werden, 
einen Besatz haben, wenn darin keine Seide ent- 
halten ist. Jedoch sollen gewirkte Handschuhe nach 
dem vertragsmäßigen Jollsate= der Nummer 205 
Punkt le ohne Zuschlag auch dann verzollt werden, 
wenn sie mit einreihigen Zwickeln aus Seide oder 
Halbseide versehen sind. Gewirkte Kleidungsstücke 
jeder Art fallen nunter Nummer 205. 
1— 
  
206 Düll, außer seienem, im Stück oder abgepaßt: 
J. baumwollener gemusterter Gardinentüll (nicht 
gestickt ind ohne aufgenähte Arbeit [Appli- *1 
sunionenh 8 Pfund 2 — 
  
  
 
	        
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