— 685 — Muster 2
Händler-Saatkarte Abschnitt A
Diesen Abschnitt hat der Veräußerer inner-
halb einer Woche der Reichsgetreidestelle oder
der von ihr bestimmten Stelle mittels ein-
geschriebenen Briefes auf seine Kosten zu
übersenden.
Höhere Verwaltungsbehörde
Bundesstaat.
Saatkarte Nr.
für zugelassene Händler
Der zum Handel mit Saatgut
zugelassene Händlern
in................................. ,
Kommunalverband................ ,
Bundesstaat ,
Eisenbahnstation
ist berechtigt
in Worten.
.........................................Zentner
zu Saatzwecken zu erwerben und nach
seinem Niederlassungsorte (falls Be-
förderung mit der Eisenbahn statt-
finden soll, nach obengenannter Eisen-
bahnstation) senden zu lassen.
(Ort der Ausstellung)
den
Die ausstellende
höhere Verwaltungsbehörde
(Unterschrift, Stempel)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
Händler-Saatkarte
Abschnitt B
Diesen Abschnitt hat der Veräußerer dem
Kommunalverband einzureichen, für den das
Saatgut beschlagnahmt ist.
Höhere Verwaltungsbehörde.
Bundesstaat
Saatkarte Nr.
für zugelassene Händler
Der zum Handel mit Saatgut
zugelassene Händler
in ..,
Kommunalverband......................·.
Bundesstaat...............·................................·. ,
Eisenbahnstation·.·.................................. ,
ist berechtigt,..........·......................................
in Worten................................................ ...
........................................................... Zentner
zu Saatzwecken zu erwerben und nach
seinem Niederlassungsorte (falls Be-
förderung mit der Eisenbahn statt-
finden soll, nach obengenannter Eisen-
bahnstation) senden zu lassen.
(Ort der Ausstellung) ,
den
Die ausstellende
höhere Verwaltungsbehörde
(Unterschrift, Strmpel)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
Händler-Saatkarte
Abschnitt C
Diesen Abschnitt hat der Veräußerer dem
Kommunalverband einzureichen, für den das
Saatgut beschlagnahmt ist. Der Kommunal-
verband hat, wenn das Saatgut in einen
anderen Kommunaloerband gebracht wird,
Abschnitt C der Saatkarte an diesen Kommunal-
verband weiterzusenden.
Höhere Verwaltungsbehörde
Bundesstaat
Saatkarte Nr.
für zugelassene Händler
Der zum Handel mit Saatgut
zugelassene Händler
in ..............................
Kommunalverband .
Bundesstaat
Eisenbahnstation
ist berechtigt,..........................................
in Worten....
zu Saatzwecken zu erwerben und nach
seinem Niederlassungsorte (falls Be-
förderung mit der Eisenbahn statt-
finden soll, nach obengenannter Eisen-
bahnstation) senden zu lassen.
(Ort der Ausstellung)
den
Die ausstellende
höhere Verwaltungsbehörde
(Unterschrift, Stempel)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
Reichs-Gesetzbl. 1918 133