Object: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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Sammlung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
Z7 #es Stück, vom Jahre 1832. 
V14-) Verordn ung, 
die von den Ritltergutsbesißern zu wählenden Landtagsabgeordneten betr.; 
vom öten November 1832. 
KJ 
W338 Anton, von GOTTES Gnaden, Kdnig von Sachsen rc. 2c. 2c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen, #c. 
verordnen: 
Nachdem das Verzeichniß der Riecergürer des Königreichs Sachsen, Inhales der 
Beilage, nunmehr festgestellt worden ist, und hiernach eine Zahl von 
277 Rittergütern für den Meißner Kreis, 
123 Ritcergütern für den erzgebirgischen Kreis, 
271 Rittergütern für die Oberlausitz, 
236 Fittergütern für den teipziger Kreis, 
120 Rittergütern für den Voigtländischen Kreis 
sich ergiebt, so werden, nach den in dem 28sten und dem 29sten 9. des Wahlgesetzes 
enthaltenen Bestimmungen, die den Rittergutsbesitzern in beiden Kammern der Scände- 
Versammlung angewiesenen Wahlstellen dergestalt vereheile, daß 
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