— 3 —
liche Gebietsvergrößerungen zugeführt. Mit dem Jahre 1584 erlosch dann die
Kalenberger Linie und der erledigte Landesteil fiel dem Fürstentum Wolfenbüttel
zu. Zwölf Jahre hernach ging auch der Grubenhagener Zweig des älteren Hauses
Braunschweig zu Ende. Die dortige Herrschaft ward wolfenbüttlerseits bean-
sprucht, aber durch Urteil des Reichshofrats der cellischen Linie des Lüneburger
Hauses zuerkannt. Einen teilweisen Ersatz fand Wolfenbüttel in der Grafschaft
Blankenburg, die dem Herzog Heinrich Julius 1599 als eröffnetes Lehen anheim-
fiel. Unter seinem schwachen Nachfolger Friedrich Ulrich, dem letzten Fürsten
aus dem mittleren Hause Braunschweig, gingen indessen manche der neueren
Errungenschaften wieder verloren.
III. Als der Herzog Friedrich Ulrich am 11. August 1634 kinderlos
verstarb, stand die Nachfolge dem Lüneburger Hause zu, welches in die Linien
Harburg, Dannenberg und Celle gespalten war. Der Streit über die Erbfolge
erledigte sich in Gemäßheit der Teilungsverabredung vom 14. Dezember 1635
und des Hauptteilungsrezesses vom 10. Dezember 1636 dahin, daß die Har-
burger Linie, die dem Aussterben nahe war, mit den Grafschaften Hoya und
Reinstein -Blankenburg abgefunden, das Kalenbergische nebst den homburg-
eversteinischen Besitzungen an Celle gewiesen, das Fürstentum Wolfenbüttel aber
dem Dannenberger Herzog August „extra sortem aus freundvetterlicher Liebe
und Zuneigung“ eingeräumt wurde. Die Universität Helmstedt (erst nach Er-
richtung der Universität zu Göttingen an Braunschweig überwiesen) und die
Bergwerke des Harzes blieben gemeinsam 1). Als bald hernach die Harburger
Linie zu Ende ging, erwarb Braunschweig-Wolfenbüttel die Grafschaft Blanken-
burg nebst der Hälfte des harburgischen Anteils am Harze zurück 2).
Herzog August (der Jüngere), Sohn Heinrichs von Dannenberg, ist der
Begründer des neuen Hauses Braunschweig. Unter seinem Sohne und
Nachfolger Rudolf August wurde die während des 30 jährigen Krieges vom
Erzherzog Leopold Wilhelm in seiner Eigenschaft als Bischof von Halberstadt
den Grafen von Tettenbach zu Lehen gegebene Grafschaft Reinstein nach dem
Aussterben ihres Geschlechts vom Kurfürsten von Brandenburg, welchem das
Hochstift Halberstadt im Westfälischen Frieden zugesprochen war, ungeachtet der
fortdauernden Lehnshoheit der Braunschweiger Herzöge, mit Gewalt in Besitz
genommen und trotz eines zugunsten des Braunschweiger Hauses ergangenen
Urteils des Reichskammergerichts nicht wieder herausgegeben. Dagegen ward
die Stadt Braunschweig, die seit Jahrhunderten völlige Unabhängigkeit bewahrt
hatte, mit Hilfe der Celler und hannöverschen Herzöge unterworfen und mit
ihren Stiftern, wie der bisher in cellischem Besitz befindlich gewesenen Abtei
Walkenried der Braunschweiger Linie gegen Herausgabe der dannenbergischen
Amter überlassen 3). Einen ferneren Erwerb hatte die Beteiligung Braun-
1) Den Vertrag von 1635 f. bei Ribbentrop, Sammlung von Landtags-
abschieden, Tl. II, S. 86 ff., den von 1636 bei Schulze, Hausgesetze I, S. 445.
2) Vergleich vom 17. Mai 1651, abgedruckt bei v. Selchow, Magazin 1, S. 78.
5) Punktationen vom 6. Mai 1671: v. Selchow I, S. 114 ff., 123 ff.
17