Full text: Die Verfassungsgesetze des Herzogtums Braunschweig.

— VIII — 
einem jähen Wendepunkte entgegenführte. Die Landesversammlung hat 
inzwischen durch die Resolution vom 25. d. M. in allen Treuen gegen 
Kaiser und Reich den Wünschen des Landes einmütigen Ausdruck gegeben. 
Ob ihnen Erfüllung zu Teil wird, steht dahin. Wie aber die Zukunft 
sich auch gestalten mag, so läßt sich doch mit Sicherheit erwarten, daß die 
Selbständigkeit des Herzogtums als eines Gliedstaates unseres deutschen 
Reiches gewahrt und damit auch seine Verfassung und sein Recht ihm 
erhalten bleibe. Von dieser Voraussetzung aus darf vielleicht auch die neue 
Herausgabe der Verfassungsgesetze nicht völlig nutzlos erscheinen. 
Meinem Herrn Verleger habe ich für das freundliche Entgegen- 
kommen, das er meinem Vorhaben, trotz des so beschränkten Absatzgebietes 
des Buches wiederum erwiesen, aufrichtigen Dank zu sagen. 
Braunschweig, am 30. September 1906. 
A. Rhamm.
	        
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