Full text: Die Verfassungsgesetze des Herzogtums Braunschweig.

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Herausgabe war begonnen von Ph. H. Ribbentrop, aber ist unvollendet ge- 
blieben (2 Bände, 1793 und 1797). Einige der wichtigeren Landtagsabschiede 
(von 1597, 1619, 1770, auch die Privilegien von 1710 und 1770) und der 
älteren Landesordnungen (aus neuerer Zeit auch das Edikt vom 1. Mai 1794) 
sind abgedruckt in K. Steinackers Sammlung der größeren Organisations- 
und Verwaltungsgesetze des Herzogtums, 1837. Das landschaftliche Archiv 
enthält neben sämtlichen Landtagsabschieden aus neuerer Zeit auch manche der 
älteren Rezesse und Hausverträge in den Ausfertigungen; leider ist aus der 
älteren Registratur und dem Archiv in der westfälischen Zeit manches abhanden 
gekommen. Von dem Vorhandenen sind von hervorragender Bedeutung die 
umfangreichen, 27 starke Aktenbündel umfassenden, bisher anscheinend kaum 
beachteten Protokolle und andere Aktenstücke über die von 1570 bis 1685 abge- 
haltenen Landtage und die Verhandlungen der Ausschüsse; die Jahrgänge von 1646 
bis 1650 fehlen, das übrige ist vollständig erhalten. Uber manche Einzelheiten 
geben auch näheren Aufschluß die Verhandlungen des Schatzkollegiums, über 
die vom Jahre 1679 an die sehr eingehend und sorgsam geführten, bis in die 
westfälische Zeit hinabreichenden „Schatzprotokolle“ vorliegen. Beachtenswert sind 
daneben hauptsächlich die handschriftlichen Aufzeichnungen und Auszüge Wis- 
mannst): „Annales der löblichen Landschaft, wie solche denen landschaftlichen 
Recessen, actis et actitatis conform und aus denenselben nicht sonder große Mühe 
und Fleiß gezogen worden", ein die Zeit von 1345 bis 1723 umfassendes Inhalts- 
verzeichnis von Urkunden, Rezessen, Verträgen, Verhandlungen mit der Landschaft 
oder den Ausschüssen in chronologischer Ordnung und zumal für die letzte Hälfte 
des 17. Jahrhunderts von großem Werte. Die Registratur des Herzogl. Staats- 
ministeriums kommt für die vor dem Erlaß der neuen Landschaftsordnung liegende 
Zeit nicht in Betracht, da sie zum größten Teile, wenn nicht völlig, im Schloß- 
brande 1830 untergegangen ist. Dagegen dürfte vielleicht in der Registratur der 
Herzogl. Kammer manches von Wert zu finden sein. Für die Auslegung der 
neueren Gesetze und die Handhabung des Verfassungsrechts sind von erheblichster 
Bedeutung die „Verhandlungen der Landesversammlung des Herzogtums Braun- 
schweig“, welche die amtlichen Protokolle, die ausführlichen Sitzungeberichte und in 
den Anlagen die Vorlagen der Regierung, Berichte der Kommissionen und die Be- 
schlüsse der Landesversammlung enthalten. Sie sind im Buchhandel zwar nicht zu 
erhalten, befinden sich aber im Besitze vieler Behörden und Beamten des Landes. 
Auch die Literatur ist recht dürftig. Aus der älteren Zeit finden sich 
manche Nachrichten in J. J. Mosers zahlreichen staatsrechtlichen Schriften, 
insbesondere in seiner „Einleitung in das Kur-, Fürst= und Herzoglich-Braun- 
schweig-Lüneburgische Staatsrecht (1755)“ und den „Anmerkungen und Zu- 
sätzen“ dazu von Scheid (1757); ferner ist von Wert die etwa um 1745 
verfaßte und nur handschriftlich verbreitete Abhandlung (vom Hofrat Koch her- 
rührend): „Von dem Ursprung, Gerechtsamen und privilegiis der wolfenblttel- 
schen Landstände, desgl. von der landständischen Verfassung“ — eine Schrift, 
1) Dr. jur. Johann Wismann, 1687 Adjunkt des Landsyndikus, 1691 
zum Landsyndikus erwählt, gest. am 30. Juli 1726. 
 
	        
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