Verteidigungsschrift wurde öffentlich verbrannt und eine
Untersuchung gegen ihn angehoben, von der Königin aber
das strenge Urteil kassiert, worauf er bald (1782) starb.
Das Beispiel Portugals in Verfolgung der Jesuiten
wurde merkwürdiger Weise ansteckend für alle Staaten, in
denen damals das sonst so gut katholische Haus Bourbon
regierte, und es war, als ob noch einmal der Geist des
Ahnherrn Heinrich IV. über seine Enkel oder vielmehr über
deren Minister gekommen wäre.
Frankreich ging voran. Wir erwähnten bereits des
Prozesses Lavalette, welcher zur Folge hatte, daß der Orden
gerichtlich außer das Gesetz gestellt, durch die Regierung
aber noch anerkannt war. Das Urteil des Parlaments ging
dahin, alle die Jesuiten schützenden Bullen und andere
päpstliche Verordnungen als Verletzungen der französischen
Gesetze zu erklären; es verbot dem Orden die Novizenauf—
nahme und das Schulhalten, verurteilte seine Schriftsteller
als Sittenverderber und Hochverräter und ihre Bücher zum
Feuer. Ludwig XV. schützte aber die Verurteilten, gewährte
ihnen für ein Jahr Aufschub des Urteils, holte ein Gutachten
der Geistlichkeit ein, welches den Jesuiten günstig war, und
nun arbeiteten bei ihm die Geistlichen für, der Minister
Choiseul und die königliche Maitresse, Marquise Pompadour
aber gegen den Orden. Der König wußte sich nicht anders
zu helfen als durch ein Gesuch an den Jesuitengeneral Ricci,
die anstößigsten Punkte der Ordensverfassung abzuändern,
erhielt aber nur die bekannte Antwort: „Sint ut Sunt, aut
non sint.“ Nun ließ Ludwig der Sache ihren Lauf. Im
Jahre 1762 wurden alle Archive und Bibliotheken der Je-
suiten in Frankreich versiegelt und der Vermögensstand aller
Kollegien aufgenommen, worauf sich die als ungeheuer reich
bekannten Jesuiten zahlungsunfähig erklärten. Dann ver-
fügte das Parlament, das Fortbestehen des Ordens sei mit
dem Wohle des Reiches unverträglich, verbot den Jesuniten