Full text: Die Jesuiten, deren Geschichte, Verfassung, Moral, Politik, Religion und Wissenschaft.

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Was Spanien that, durfte damals Neapel nicht 
lassen. Seit dem fünfzehnten Jahrhundert ein Vasallen— 
reich der westlichern Halbinsel, war es seit der Mitte des 
achtzehnten Jahrhunderts eine Sekundogenitur derselben. 
Als der erste selbständige König Neapels seit der Fremd- 
herrschaft, Karl IV. (als Karl III.) zur Krone Spaniens 
befördert wurde (1759), ließ er dort seinen bewährten 
Minister Tanucci als Regenten für seinen noch jungen 
Sohn Ferdinand zurück, welcher Letztere zu nichts Anlagen 
zeigte, als zu einem tüchtigen Lazzarone. Das Reich, welches 
das südliche Italien einnahm, zählte damals 22 Erzbischöfe, 
116 Bischöfe, 56500 Priester, 31800 Mönche, zusammen 
112000 Geistliche, und 23.000 Nonnen, in der Stadt Neapel 
allein 160000 geistliche Personen. Alle waren von weltlichen 
Gerichten befreit, und sonach auch Jene, welche sich in ihre 
Asyle flüchteten. Schon als Karl noch in Neapel regierte, 
hatte man, um diesen Übelständen zu steuern, ein Konkordat 
mit Rom eingeleitet, die Regierung aber, als dasselbe für 
sie ungünstig ausfiel, die Bestimmungen desselben zu ihren 
Gunsten zu deuten begonnen. Sie verfügte, um die Zahl 
der geistlichen Schmarotzer zu vermindern, daß auf je 1000 
Seelen nicht mehr als ein Priester geweiht, daß päpstliche 
Bullen nicht ohne königliches Placet veröffentlicht werden, 
daß die Geistlichkeit keine neuen Güter erwerben dürfe und 
der bischöfliche Bann gegen königliche Verordnungen ohne 
Wirkung sei. In diesem Geiste fuhr Tanucci auch nach dem 
erwähnten Regierungswechsel fort zu handeln. Er zog auf 
dem Festlande zehn, in Sicilien achtundzwanzig Klöster ein, 
deren Güter er zum Vorteile des Staates verwendete; er 
schränkte die geistlichen Zehnten ein und schaffte sie dann ab: 
verbot der Geistlichkeit den Erwerb liegender Güter, be- 
schränkte die geistliche Gerichtsbarkeit, setzte die Zahl der er- 
laubten Geistlichen (einer auf Tausend) um die Hälfte herab 
und entzog die Giltigkeit auch älteren Bullen, welche nicht
	        
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