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ziehung der päpstlichen Enklaven Benevento und Pontecorvo.
Tanucci machte bekannt, der Papst sei nicht mehr als ein
anderer Bischof, und das Pariser Parlament verfügte die
Unterdrückung des Breves gegen Parma. Ja es gesellten
sich noch andere Staaten der Bewegung bei. Der Groß—
meister von Malta vertrieb die Jesuiten ebenfalls, Venedig
verdammte die Abendmahlsbulle und Modena hob Klöster
auf.
Nun regten sich auch Osterreich und das katholische
Deutschland. Josef II., Mitregent seiner Mutter, und
der mächtige Kaunitz waren ohnedies Gegner der Jesuiten
und ihres Beschützers Clemens XIII., und ähnlicher Ansicht
war auch van Swieten, der Ratgeber der Kaiserin, so
daß sich Maria Theresia bestimmen ließ, die bis dahin
vom Papste und den Bischöfen in der Lombardei ausgeübten
Rechte über Personen und Güter der Geistlichkeit einer
eigenen Oberbehörde in Mailand zu übertragen, die Geist-
lichkeit zum Verkauf aller seit 1722 erworbenen Güter an-
zuhalten und die Appellation nach Rom abzuschaffen. Zu
derselben Zeit war in Deutschland ein Kirchenrechtslehrer
aufgetreten, welcher im wesentlichen alles, was in den Ländern
bourbonischer Fürsten und in Portugal gegen die kirchliche
Hierarchie unternommen worden, in ein System brachte. Es
war Johann Nikolaus von Hontheim, Weihbischof von
Trier, gerade so alt wie das Jahrhundert, welcher im Jahre
1765 unter dem Pseudonym „Justinus Febronius“ das Werk
„des tatu praesenti ceclesiac et legitima potestate Romani
pontificis“ (in Bouillon) herausgab. Die weltlichen
Regierungen katholischer Länder und ihre zahlreichen An-
hänger, d. h. damals alle Gebildeten weltlichen und sehr
viele geistlichen Standes begrüßten das „Evangelium des
liberalen Katholizismus“ mit Jubel; in Portugal wurde
eine besondere Ausgabe davon veranstaltet; der Spanier
Campomanes berief sich in allen seinen kirchenrechtlichen