Full text: Die Jesuiten, deren Geschichte, Verfassung, Moral, Politik, Religion und Wissenschaft.

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das Werk Josef's II. im Vereine mit den jesuitenfeindlichen 
Regierungen Südeuropa's; der Kaiser hatte persönlich 
mit Choiseul, Aranda und Pombal korrespondiert, und 
Maria Theresia, wenn auch ungern, mußte sich fügen. 
Die Intriguen des Erzbischofs von Wien, Migazzi, scheiterten, 
und die Kasuisten der Gesellschaft Jesu wurden in Osterreich 
verboten. Es war hohe Zeit, den Bestand der katholischen 
Kirche zu retten; denn wenn der neue Papfst nicht gegen 
die Jesuiten eingeschritten wäre, so hätten die Regierungen, 
welche sie bereits vertrieben hatten, ohne Zweifel sofort oder 
bald ihre Länder von der römischen Kirchenhoheit losgerissen. 
Ganganelli hatte daher bei seiner Wahl den angedeuteten 
Schritt zusagen müssen, begann aber seine Wirksamkeit mit 
anderen Reformen, z. B. mit Abschaffung des Verlesens 
der Abendmahlsbulle und Zurücknahme des Breves gegen 
Parma, wodurch er jene Regierungen zu beschwichtigen und 
sich den Schritt zu ersparen hoffte, für den er die Rache 
der Jesuiten fürchtete. Aber es half nichts; Frankreich er- 
klärte Avignon und Venaissin und Neapel Benevento und 
Pontecorvo zu behalten, bis das Verlangte erfüllt sein 
würde. Ganganelli mußte gehorchen. Er schloß 1772 das 
römische Seminar, dann die übrigen Kollegien des Kirchen- 
staates, und erließ endlich am 23. Juli, beziehungsweise 
19. August 1773 das welthistorische Breve „Dominus c 
redemptor noster,“ durch welches der Orden aufgehoben 
wurde. Man sah es als Klugheit oder gar Arglist an, 
daß die wichtigsten Beschuldigungen gegen die Jesuiten in 
dem Breve übergangen wurden. Es waren dies: das despo- 
tische System und die mechanische oberflächliche Methode 
im Schulunterricht, die Herrschaft des Ordens durch affiliierte 
Laien in allen Ländern, Orten und Ständen, das Spionier- 
wesen in der Beichte und deren Mißbrauch, dessen sich die 
Bäter notorisch schuldig machten, die in ihren Schriften ge- 
lehrte schlechte Moral und ihr reich begüterter, blindgehor-
	        
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