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nach in diesem Büchlein zur Unterstützung derselben beinahe
ohne Ausnahme die Schriften der Jesuiten selbst an. Wollte
man dabei etwa die Einwendung geltend machen, diese
Bücher seien nur Werke einzelner Jesuiten und nicht die
Stimme des Ordens, so antworten wir mit dem „Institutum
Societatis Jesu, auctoritate congreg. gener. XVIII etc.
(Prag 1757), Vol. I. p. 372: „Verschiedene Lehrmeinungen
sollen nicht gestattet werden, weder in Predigten oder in
öffentlichen Vorlesungen, noch in Büchern, welche ohne
Approbation und Gutheißung des Ordensgenerals nicht heraus-
gegeben werden dürfen.“ Auch die Konstitutionen des Ordens
verbieten (VIII, 1. 8) die Veröffentlichung irgend eines Buches
ohne Erlaubnis des Generals, sowie die Billigung neuer
Ansichten ohne Zustimmung der ganzen Gesellschaft. „Sind
die katholischen Lehrer, sagt dasselbe Gesetzbuch, über einen
Punkt im Streite, so müssen alle Jesuiten nur eine Meinung
darüber annehmen, nämlich die der Gesellschaft vorteil-
hafteste (magis conveniens Nostris.)" In der That sind
sämtliche in diesem Buche angeführte Schriften von Jesuiten
„mit Erlaubnis der Oberen“ erschienen. Daß in dem Orden
auch heute „doctrinae differentes“ nicht statthaft sind, daß
der Geist des Ordens derselbe geblieben ist und die heutigen
Jesuiten in die Erbschaft der alten eingetreten sind, ergiebt
sich aus einer Vergleichung der letzteren mit den, wie im
Orden selbst, so auch bei der römischen Curie, hochangesehenen
und maßgebenden Jesuitenvätern Gury, Liberatore, Moullet,
Lehmkuhl und anderen, die unsere Zeitgenossen und deren
Lehren in der römisch-katholischen Welt unbestritten aner-
kannt sind.
Leider wird durch die Verbannung des Jesuitenordens
der Jesuitismus von den betreffenden Ländern nicht fern
gehalten, sondern erfreut sich einer zunehmenden Geltung in
den maßgebenden Kreisen der katholischen Kirche. Es ist
dieser Umstand im Interesse der Kirche selbst tief zu beklagen,