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zu beschimpfen 2c. (Escobar, IV, p. 384, 388, Molina,
Filliucius u. a. Strenger ist dagegen Gury Compend. Pam
I. pag 214 f.). Selbst das Verhältnis zwischen Eltern
und Kindern und zwischen Eheleuten begegnet bei den
Jesuiten recht häßlichen Grundsätzen. Nach Escobar, Lara,
Sanchez, Fagundez, Surdus und anderen sind weder katho-
lische Kinder verpflichtet, ihre ketzerischen Eltern, noch katho-
lische Eltern, ihre ketzerischen Kinder, selbst in schwerer Not,
zu ernähren. „Katholiken sind gehalten, Väter, Brüder und
Schwestern, wenn sie uns zur Sünde (d. h. zu anderm
Glauben als dem kirchlichen) antreiben, zu hassen,“ sagt
Fagundez, und Escobar fügt bei: denn sie sind nicht Eltern,
sondern Feinde der Seele und des Heils (theol. mor. t. IV.
p. 239). Toletus und Escobar (a. a. O.) lehren ferner,
daß katholische Kinder ihre Eltern des Verbrechens der
Ketzerei anklagen können, auch wenn sie wissen, das dieselben
den Feuertod leiden müssen! Escobar behauptet, mit Zu-
stimmung von Molina, Victoria, Henriquez u. a., daß Kinder
den Eltern in Hinsicht der Ehe und Bewahrung der Un-
schuld keinen Gehorsam schuldig seien, und auch Gury
(Comp. pag. 771) ist derselben Ansicht. Sanchez lehrt, daß
der Mann die Frau prügeln dürfe und dies erst dann einen
Scheidungsgrund abgebe, wenn es mit Todesgefahr für die
Frau verbunden sei (Escobar, theol. moral. tom. IV, pag.
246. Sanchez disput. de matrim. tom. III, lib. 10 de
divortio disp. 18, No. 15, 16).
Auf dem Gebiete des Diebstahls huldigen die Bäter
der „Gesellschaft Jesu“ durchweg derjenigen Handlungsweise,
welche in Folge eines Mißverständnisses der Legende dem
heiligen Crispinus nachgesagt wird. Ein Sohn sündigt nicht
schwer, wenn er seinen Vater bestiehlt und das Gestohlene
den Armen giebt oder zu standesgemäßer Erholung ver-
wendet oder wenn er dem Vater so viel stiehlt, als ihm
dieser für geleistete Arbeiten zu geben hätte und nicht frei-