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Messen zu spielen oder seine Gläubiger damit zu bezahlen,
daß er Messen für sie lese (Comp. pag. 142)! Die Messe
wird also durch die Jesuiten zu einer gewöhnlichen Ware
oder zu Geldwert erniedrigt! In der Beichte lassen die Je-
suiten zweideutige Ausdrücke und Mental-Reservationen (Vor-
behalte in Gedanken), ja sogar geradezu Lügen zu, sowie die
Verschweigung einer Sünde, sofern dieselbe in einer General-
beichte inbegriffen sei, die Annahme eines zweiten Beichtvaters,
um bei dem ersten in gutem Rufe zu bleiben, u. s. w.
Selbst die Unfehlbarkeit des Papstes existiert für
die Jesuiten nur in den Schranken ihrer Probabilitätstheorie,
und gilt nur, je nachdem die Aussprüche des heiligen Vaters
ausgelegt und verstanden werden. Verweigert z. B.
der Papst den Banditen das Asylrecht, so gilt dies nicht,
sofern der Mord nicht um Geld, sondern aus — Gefüällig-
keit (I) stattfand, und das kirchliche Asyl genießen auch
jene, welche neben der Kirche ein Verbrechen begingen, um
gleich darauf vom Asyle Gebrauch machen zu können.
Vom Eide haben manche Jesuiten auch eigentümliche
Begriffe. Escobar, Busembaum, Cardenas, Sanchez, Suarez,
Laymann u. a. lehren, daß ein „nur äußerlich, ohne die
Mbsicht () zu schwören, geleisteter Eid“ nicht gehalten zu
werden brauche (Escob., t. IV, pag. 106 fl). Damit kann
natürlich in der Praxis jed er Meineid entschuldigt werden.
Die genannten „Väter" erlauben auch jede Zweideutigkeit beim
Eide, worin sich besonders Castro-Palao, Sanchez, Navarra
und Hurtado auszeichnen. Gury drückt sich zwar vorsich-
tiger aus, lehrt aber im wesenlichen dasselbe (Comp. p. 151).
Es ist klar, daß mit solchen Grundsätzen ein Glaube
aus Uberzeugung unvereinbar, und es ist mit Sicher-
heit anzunehmen, daß die Oberen der Jesuiten vollständig
blaubenslos sind und die katholische Kirche nur benützen,
weil sie vermöge ihrer großen Ausbreitung eine Macht dar-
stelt, die ihnen zur Erreichung ihrer Zwecke bequem ist,
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