Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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Ergebnisse waren so erschütternd, daß seitdem die preußische 
Regierung im Felde der geschlechtlichen Moral den Kompaß 
verlor und geraume Zeit nicht im Reinen war, ob Regelung 
der Prostitution oder Unterdrückung derselben das Richtige 
sei. Der erwähnten Unterdrückung folgte 1851 die Wieder- 
eröffnung und 1854 neuerdings die Schließung der Bordelle, 
die aber erst 1856 vollendet war. 
Das Verhalten der Polizei in Berlin ist seit der 
ersten Aufhebung der Bordelle im Jahre 1846, mit teilweiser 
Unterbrechung der Jahre 1850 bis 1854 (beziehungsweise 
1856) genau mit den Vorschriften des 1871 erlassenen 
Reichsstrafgesetzbuches im Einklange und gegenwärtig nicht 
nur ausdrücklich auf dasselbe gegründet, sondern auf das 
Ergänzungsgesetz zum Strafgesetzbuch ist sogar die in Berlin 
geübte Praxis von offenbarem Einfluß gewesen. Dieselbe 
beruht auf folgenden, dem Verfasser an Ort und Stelle 1876 
mitgeteilten Grundsätzen: „Da der Staat eine Prostitution 
weder anerkennt noch duldet, um so weniger also mit der- 
selben paktiert oder ihr Zugeständnisse macht, so stellt er sich 
ihr genau so gegenüber wie anderen Ubelständen, welche in 
den Begierden und Leidenschaften der Menschen begründet 
sind, natürlich mit dem Unterschiede, der zwischen den geschlecht- 
lichen und anderen Begierden naturgemaß besteht. Da durch 
die im Verborgenen geübte freiwillige Unzucht wohl die 
Moralität, aber kein Recht Dritter verletzt wird, so bestraft 
der Staat dieselbe an sich so wenig wie andere kein Recht 
verletzende unsittliche Handlungen, weil dies außer seiner 
Sphäre, ja außer seiner Macht liegt. Aber er muß darüber 
wachen, daß daraus weder Rechtsverletzungen, noch ander- 
weitige Schädigungen erwachsen. Da der Staat namentlich 
auch für die Erhaltung der öffentlichen Gesundheit zu sorgen 
hat, so muß er dies auch gegenüber der Unzucht thun, welche 
bekanntlich die Gefahr der Ansteckung mit Krankheiten in 
sich birgt. Die nämliche Pflicht hat er in Bezug auf die
	        
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